Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

vbw warnt vor Einführung des Bürgergeld / Brossardt: "Etabliertes System setzt Prinzip des `Förderns und Forderns´ gut um"

(München) - Zum 01. Januar 2022 werden die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II (SGB II), die Sozialhilfe (SGB XII), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angepasst. So steigt beispielsweise der Hartz IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene um drei auf 449 Euro im Monat. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich in ähnlicher Größenordnung auf 311 (Kinder von 6 bis 13 Jahren) bzw. 376 Euro (Jugendliche von 14 bis 17 Jahre). Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hält dieses System für gut etabliert und warnt die Bundesregierung davor, hier Hand anzulegen "Obwohl die Agenda 2010 in den letzten Jahren mehr und mehr verwässert wurde, wird die Notwendigkeit des `Förderns und Forderns´ in diesem Bereich der Sozialversicherung weiterhin angemessen umgesetzt", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw kritisiert, dass die neue Ampel-Regierung im Bereich des Transfersystems mit dem Umbau der Grundsicherung zum Bürgergeld einen Systemwechsel vornehmen will, für den keine Notwendigkeit besteht. "Mit der Einführung des Bürgergelds geht der Grundsatz `Fördern und Fordern´ verloren. Es ist zu befürchten, dass dies Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung beseitigt. Das zeigt sich insbesondere in der geplanten Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Hierdurch besteht die Gefahr, dass Langzeitarbeitslose beliebig lange in verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen stecken und die eigentliche Aufgabe aus den Augen gerät, nämlich die Integration in den Arbeitsmarkt", so Brossardt weiter.

Im Bürgergeld, aber auch in anderen sozialpolitischen Maßnahmen, sieht die vbw eine weitere Verschärfung des Kernproblems des Wirtschaftsstandorts Deutschland, nämlich der hohen Kostenbelastung. Brossardt: "Flächendeckend gibt es im Bereich der Sozialen Sicherung Leistungsausweitungen, denen kein solides Finanzierungskonzept gegenübersteht. Die Lohnzusatzkosten laufen Gefahr, in der kommenden Legislaturperiode die 40-Prozent-Marke deutlich zu durchbrechen. Hier muss die neue Koalition im Jahr 2022 umsteuern", so Brossardt weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

(mn)

NEWS TEILEN: