Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

VCD begrüßt Planungen für besseren Kundenschutz bei der Bahn

(Bonn/Berlin) - Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat die Planungen der EU und des Bundesverkehrsministeriums begrüßt, die Rechte der Kunden bei Verspätungen der Bahn auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. "Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind Kernelemente einer attraktiven Bahn. Darauf muss sich jeder Kunde wie selbstverständlich verlassen können", sagte VCD-Bahnexpertin Petra Niß. Es sei längst überfällig gewesen, die bestehenden internationalen Abkommen in Deutschland umzusetzen und die bislang auf Kulanzbasis stattfindenden Erstattungen rechtlich zu verankern. "Nicht der Kunde sollte bei der Bahn Bittsteller sein, sondern die Bahn muss bei Verspätungen selbstverständlich Ersatzzahlungen leisten", betonte Niß.

Die neuen Regelungen könnten Anreize zur Optimierung des Services, der Investitionen zur Erhöhung der Pünktlichkeit und zur Einführung von innovativen Verbesserungen bieten. Allerdings seien die vorgeschlagenen Regelungen im deutschen Gesetzentwurf nur ein Anfang, da sie nur den Fall abdecken, an dem eine Reise nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann. Dann müsse die Bahn die Kosten für Übernachtung und Kommunikation übernehmen.

Als positives Beispiel nannte der VCD Norwegen. In Oslo gibt es die sogenannte "Kunden-Charta", in der die Rechte der Kunden verankert sind. So werden bei deutlichen Verspätungen die Fahrtkosten erstattet. Der VCD forderte die Deutsche Bahn auf, sich derartig weitgehende Rechte zum Vorbild zu nehmen. Geld zurück bei Ausfall der Fahrt bei mehr als 1 oder 2 Stunden Verspätung, Schadensersatz bei falscher Auskunft sowie Anschlussgarantien sollten zum Standard werden. Eine solche Steigerung der Attraktivität würde quasi automatisch zur Steigerung der Fahrgastzahlen führen. Eine Verteuerung der Fahrpreise durch die geplanten Regelungen erwartet der Umwelt- und Verbraucherverband zunächst nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) Eifelstr. 2 53119 Bonn Telefon: 0228/985850 Telefax: 0228/9858510

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