VDA begrüßt Neuregelung bei Umweltprämie
(Frankfurt am Main) - "Die deutsche Automobilindustrie begrüßt die Neuregelung bei der Umweltprämie, nach der ab 30. März die Vorlage des rechtsverbindlichen Kaufvertrags eines Neuwagens genügt, um auf die Reservierungsliste der BAFA für die Prämie zu kommen. Der VDA hatte sich seit mehreren Wochen für diese notwendige Änderung eingesetzt, da das bisherige Verfahren bei vielen Autokäufern zu erheblicher Verunsicherung geführt hatte. Die jetzt beschlossene Änderung schafft Vertrauen bei den Menschen und im Markt", betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).
Schließlich dürfe der Kunde nicht deshalb "bestraft" werden, nur weil das von ihm gewünschte Neufahrzeug nicht sofort lieferbar sei. "Die Bürger können sich nun für das Fahrzeug ihrer Wahl entscheiden und müssen nicht mehr befürchten, am Ende wegen längerer Lieferfristen leer auszugehen", so Wissmann. Er zeigte sich zudem davon überzeugt, dass von der Neuregelung vor allem deutsche Konzernmarken profitieren werden, deren Fahrzeuge am Standort Deutschland gefertigt werden: "Autos deutscher Hersteller werden auf den jeweiligen Kundenwunsch hin individuell gefertigt und ausgestattet, das braucht seine Zeit."
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