VDA-Präsident sieht Kennzeichnungsverordnung mit erheblicher Skepsis / Gottschalk: Moderne Fahrzeuge von allen Verkehrsbeschränkungen ausnehmen
(Frankfurt am Main) - Moderne Fahrzeuge, die die anspruchsvollen Abgasnormen Euro 4 bei Pkw, Euro 4 und 5 bei Nutzfahrzeugen erfüllen und die Umwelt, wenn überhaupt, dann allenfalls noch in homöopathischen Dosen belasten, müssen grundsätzlich von allen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen bleiben, forderte Prof. Dr. Bernd Gottschalk, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), im Zusammenhang mit der heutigen (10. August 2005) Verabschiedung einer Kennzeichnungsverordnung nach §40 (3) Bundesimmissionsschutzgesetz durch das Bundeskabinett. Überwiegend von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden sollten darüber hinaus Pkw und Lkw, die nach Euro 3 zugelassen sind, ebenso wie alle sonstigen Fahrzeuge, bei denen eine Nachrüstung mit Partikelfilter stattgefunden hat. Vor allem aber sollte Herr Trittin Abstand nehmen, den umweltbewussten Autofahrern auch noch 10 Euro für die Plakette aus der Tasche zu ziehen, kritisierte Prof. Gottschalk.
Verkehrsbeschränkungen sind ein äußerst umstrittenes und wenig zielführendes Instrument der Luftreinhaltepolitik. Schon gar nicht können sie als Ersatz für ein ausgewogenes, an allen Emittenten ansetzendes Konzept zur Minderung der Schadstoffbelastung der Luft herhalten, so Prof. Gottschalk. Mit erheblicher Skepsis begegne daher die Automobilindustrie der heute (10. August 2005) vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung, die ausschließlich darauf gerichtet sei, Verkehrsbeschränkungen administrativ beherrschbar zu machen.
Wir verkennen nicht, so Prof. Gottschalk, dass eine Kennzeichnungsverordnung dazu beitragen kann, ältere Fahrzeuge, auf die heute der bei weitem größte Anteil an den Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs entfällt, vorzeitig aus dem Bestand zu nehmen. Das ist umweltpolitisch vernünftig und trägt im Zweifelsfall mehr zur Luftreinhaltung bei als Verkehrsbeschränkungen. Allerdings müsse eine solche Verordnung mit Augenmaß erfolgen und in der Umsetzung mit den anderen europäischen Ländern abgestimmt sein.
Prof. Gottschalk sprach sich dafür aus, die Lenkungswirkung einer Kennzeichnungsverordnung auf das vorzeitige Ausscheiden älterer Fahrzeuge aus dem Fahrzeugbestand zu richten. Insofern biete der bereits im Bundesrat eingebrachte Verordnungsentwurf des Landes Baden-Württemberg eine weitaus bessere Diskussionsgrundlage als der Vorschlag des Bundesumweltministers. Er plädierte darüber hinaus dafür, die Kennzeichnungsverordnung außer Kraft zu setzen, sobald die gewünschte Bestandserneuerung erreicht und die Lenkungswirkung der Verordnung ausgeschöpft sei: Die Kennzeichnungsverordnung sollte deshalb mit einem Verfallsdatum von längstens fünf Jahren versehen werden, forderte der VDA-Präsident.
Quelle und Kontaktadresse:
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