VDA zur Entscheidung der EU-Kommission zum Designschutz / EU-Kommission schafft erhebliche Wettbewerbsnachteile für europäische Automobilindustrie
(Frankfurt am Main) Die am 14. September in Straßburg getroffene Entscheidung der Europäischen Kommission zum Designschutz bei Autoersatzteilen stellt nach Auffassung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) einen folgenschweren Einschnitt in das Geschmacksmusterrecht dar und bedeutet eine auch rechtssystematisch bedenkliche Aushöhlung gewerblicher Schutzrechte.
Vor dem Hintergrund, dass in Japan ein auf 15 Jahre befristetes Schutzrecht bestehe, laufe der Beschluss der EU-Kommission auf eine erhebliche Wettbewerbsbenachteiligung der europäischen Automobilhersteller hinaus. Darüber hinaus gehen von diesem Beschluss völlig falsche Signale an Märkte in Asien aus, wo europäische Automobilhersteller sich immer häufiger der ungenierten Kopie ihrer Produkte zu erwehren haben.
Die Aushöhlung gewerblicher Schutzrechte wie im Falle des Designschutzes läuft auf eine falsch verstandene Liberalisierung hinaus und liegt auch nicht im Interesse des Verbrauchers, der damit möglicherweise Risiken bei Qualität und Sicherheit hinnehmen muss.
Die Automobilindustrie legt Wert auf die Feststellung, dass von einer Monopolisierungstendenz im Ersatzteilgeschäft nicht die geringste Rede sein könne. Hier habe sich über einen längeren Zeitraum längst ein Gleichgewicht hergestellt, und hier sei nicht zuletzt durch die Auflagen, die die Automobilhersteller beim Vertrieb ihrer Produkte zu beachten hätten, die Position des freien Handels in beträchtlichem Umfang gestärkt worden.
Die Automobilindustrie wird sich im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens mit Nachdruck dafür einsetzen, dass gestalterische Leistung auch in Zukunft in angemessenem Umfang schutzwürdig bleibt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA)
Westendstr. 61, 60325 Frankfurt
Telefon: 069/975070, Telefax: 069/97507261
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