Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

VDAB: Keine faire Bezahlung für ambulante Pflege in Niedersachsen / Vergütungssteigerung für die Häusliche Krankenpflege deckt nicht die reale Kostenentwicklung / Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) wird erneut gegen Schiedsspruch klagen

(Hannover/Essen) - Der am 30. Juni 2011 in Hannover ergangene Schiedsspruch zur Gebührenerhöhung für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege sieht für 2011 eine Steigerung von 1,15 Prozent vor. Für den VDAB ist eine solch geringfügige Anhebung der Vergütung auf dem Niveau der Grundlohnsumme für die ambulante Krankenpflege nicht zu akzeptieren. "Seit Jahren geht die Schere zwischen den Kosten und Einnahmen für die ambulanten Pflegedienste immer weiter auseinander, wobei Kassen und Schiedsperson die real existierende Ausgabenentwicklung für die Dienstleister konstant ignorieren", kritisiert das Landesvorstandsmitglied des VDAB Petra Schülke den aktuellen Schiedsspruch.

Professionelle Pflege bedeutet Lebensqualität für die Pflegebedürftigen und hat seinen realen Wert. "In der Häuslichen Krankenpflege gilt es, einerseits benötigtes Fachpersonal entsprechend ihrer Qualifikation fair zu bezahlen, andererseits die Qualität der ambulanten Pflege auf einem hohen Niveau zu halten", so Schülke weiter. "Es darf nicht sein, dass die Schiedsperson seit Jahren die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen als Bemessungsgrundlage für die Anpassung der Leistungsvergütung in der professionellen Pflege heranzieht, betriebswirtschaftliche und pflegerelevante Aspekte aber missachtet", unterstreicht Schülke die Haltung des VDAB.

Von den Verbänden der Leistungserbringer Niedersachsen wurde für das laufende Jahr ein Kostenausgleich von 5,9 Prozent gefordert, dies aber von den Krankenkassen blockiert. Das Scheitern der Verhandlungen zwischen Verbänden und Kassen machte den Schiedsspruch notwendig, der sich bei der Festlegung der Vergütungssteigerung auf die Maßgabe der Beitragssatzstabilität der Krankenkassen beruft.

Der VDAB ist der einzige Private Verband, der für seine Mitglieder eine rückwirkende Erhöhung der Vergütungen seit 2009 anstrebt. Dazu hat er die Schiedssprüche der Jahre 2010 und 2009 vor dem Sozialgericht beklagt. Die Entscheidungen darüber stehen noch aus.

Nur durch eine angemessene Vergütung wird es gelingen, junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und langjährige Mitarbeiter und erfahrene Pflegekräfte zu halten. Diese Chance wird durch eine solche Entscheidung wieder einmal nicht genutzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Pressestelle Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

(tr)

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