Pressemitteilung | Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - (VDBW)

VDBW begrüßt erstmalige Erwähnung der Betriebsärzte in der Corona-Impfverordnung / Viele Details sind noch offen und müssen bis Mai geklärt werden

(Karlsruhe) - In der am 1. April 2021 veröffentlichten Neufassung der Corona-Impfverordnung sind erstmalig Betriebsärztinnen und Betriebsärzte als Leistungserbringer für die Coronaimpfungen vorgesehen. Der VDBW begrüßt diese Änderung ausdrücklich und wertet die Einbeziehung der Arbeitsmediziner als wesentlichen Meilenstein für den Erfolg der bundesweiten Impfkampagne. Wenn ab Mai genügend Impfstoff für eine flächendeckende Impfung auch in den Unternehmen vorhanden ist, sollten jedoch wichtige Detailfragen geklärt sein.

Der VDBW sieht die Einbeziehung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte als Leistungserbringer in der CoronaImpfV als großen Erfolg für das Bestreben der arbeitsmedizinischen Verbände. Zuletzt hatten VDBW und DGAUM im Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlich gemacht, dass die 12.000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in Deutschland bereitstehen, die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.

Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW, macht jedoch auch klar, dass es an detaillierten Regelungen und Bestimmungen zur Ausführung noch mangelt: "Die Impfstoffbeschaffung, Honorierung und Haftung sind für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte noch immer nicht geklärt. Damit wir im Mai mit den Impfungen in den Unternehmen starten können, sollte diese Frage bis dahin zwingend geregelt sein."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. - Berufsverband Deutscher Arbeitsmediziner - (VDBW) Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin Presse Friedrich-Eberle-Str. 4a, 76227 Karlsruhe Telefon: (0721) 933818-0, Fax: (0721) 933818-8

(ds)

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