Pressemitteilung | VdR e.V. - Verband der deutschen Rauchtabakindustrie

VdR erwartet Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Nichtraucherschutz am 30. Juli in Karlsruhe

(Bonn) - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am 30. Juli das Urteil zum Rauchverbot in der Einraumgastronomie. Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), erwartet die Entscheidung als Repräsentant der Tabakindustrie vor Ort.

Für weitere Auskünfte und Statements stehen Franz Peter Marx (VdR) am 30. Juli in Karlsruhe im Anschluss an die Urteilsverkündung persönlich oder telefonisch unter 0171/6562624 zur Verfügung. Auch Dr. Leinweber (BAT) kann vor Ort sowie telefonisch unter 0172/4048876 zu dem Urteil befragt werden.

Rechtliche Auskünfte erteilt der Verfassungsrechtsexperte, Herr Prof. Isensee von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universtität Bonn am Tag der Verhandlung von 14.00 - 17.00 Uhr telefonisch unter 0228-739101 sowie persönlich in der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Lennéstrasse 39, 53113 Bonn.

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie ist ein aus 22 überwiegend mittelständischen Unternehmen strukturierter Verband. Er vertritt Hersteller und EU-Distributeure von Feinschnitt, Pfeifenta-bak, Kau- und Schnupftabak, Zigarren und Zigarillos auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber der Öffentlichkeit, der Regierungen und den politischen Parteien, den Behörden und den Institutionen der Europäischen Gesellschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), German Smoking Tobacco Association Franz-Peter Marx, Geschäftsführer Rheinallee 25b, 53173 Bonn Telefon: (0228) 93446-0, Telefax: (0228) 93446-20

(tr)

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