Verbot heimlicher Vaterschaftstests
(Berlin) - Der djb begrüßt die Absicht von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in einem künftigen Gendiagnostikgesetz die Nutzung fremder DNA ohne Einwilligung der betroffenen Person zu verbieten. Auch die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe genetischer Daten eines Kindes steht allein ihm zu und obliegt, falls ihm hierzu die hinreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehlt, den sorgeberechtigten Elternteilen. Ein heimlicher Vaterschaftstest verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausformung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Diesem verfassungsrechtlich geschützten Recht des Kindes steht das Recht des potentiellen Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft gegenüber. Selbstverständlich soll ein Mann eine mögliche Vaterschaft feststellen lassen können. In Deutschland hat jeder ein Recht darauf. Dazu gibt es ein geordnetes Verfahren, an das sich alle Beteiligten halten müssen. Heimliche Tests unterlaufen dagegen die gut begründeten familienrechtlichen Regelungen der Vaterschaftsanfechtung.
Vor allem aber sind heimliche Gentests ein großartiges Geschäft. Die zahllosen Angebote für schnelle, sichere, diskrete Tests suggerieren Kuckuckskinder und betrügerische Mütter als Normalfall. Und nicht nur rechtliche Väter schicken Proben ein. Jede und jeder, auch potentielle Väter, Frauen, Schwiegereltern, Freunde, Feinde, Nachbarn, Arbeitgeber, Versicherungsvertreter usw., haben mittlerweile zum Schnäppchenpreis die Möglichkeit, grundrechtlich geschützte Daten anderer in Erfahrung zu bringen und für ihre persönlichen oder kommerziellen Zwecke zu nutzen. Das Verbot heimlicher Tests dient dem Schutz von Kindern, Frauen und Männern in allen ihren rechtlichen und persönlichen Beziehungen, sagte Margret Diwell, Präsidentin des djb.
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