Pressemitteilung | Die Verbraucher Initiative e.V.

Verbraucher Initiative zum Wegfall des Rabattgesetzes

(Berlin/Bonn) - Seit dem 25. Juli 2001 gehört das Rabattgesetz der Vergangenheit an. Scheinbar brechen damit goldene Zeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Doch weiterhin gilt: Erst informieren, dann vergleichen und erst dann kaufen! Und dies ist nicht einfacher geworden, so die VERBRAUCHER INITIATIVE.

Das alte Rabattgesetz begrenzte individuelle Preisnachlässe auf drei Prozent. "Wir begrüßen, dass die rot-grüne Bundesregierung Ernst mit einer seit langem überfälligen Liberalisierung des Handels macht", so Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der VERBRAUCHER INITIATIVE. "Es gibt aber keinen Grund für eine Selbstzufriedenheit, weitere Reformen wie z.B. bei den Ladenöffnungszeiten und beim Wettbewerbsrecht sind notwendig."

Sowohl Verbraucher als auch Handel müssen lernen, mit dieser neuen Freiheit umzugehen. So werden bei täglichen Einkäufen wie bei Lebensmitteln ohnehin kaum Rabatte zu erzielen sein. Andere Produkte wie Bücher, Zeitschriften oder Tabakwaren unterliegen weiterhin der Preisbindung. "Auch zukünftig gilt: Kein Kunde bekommt etwas geschenkt", so Abel. Chancen auf einen reduzierten Preis gebe es vor allem bei höherwertigen Produkten.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich auch von vermeintlich hohen Preisnachlässen nicht irritieren lassen und deshalb nicht auf Preisvergleiche verzichten. Besonders bei teureren Anschaffungen sollte neben der Produktqualität auf zusätzliche Dienstleistungen wie Reparaturservice, kostenfreie Anlieferung von Möbeln oder preisgünstige Verlegung eines Teppichbodens geachtet werden. "Vergleichen Sie immer das Gesamtpaket und lassen Sie sich nicht durch reißerische Werbung irritieren. Auch weiterhin gilt: Erst informieren und sich nicht im Shoppingrausch vergessen," so Georg Abel.

Verstärkt werden zukünftig Bonusprogramme für treue Kunden entstehen. Diese Programme haben zunächst das Ziel der Kundenbindung, ermöglichen aber außerdem das Sammeln persönlicher Daten zu den Einkaufsgewohnheiten des Käufers und damit auch eine zielgruppengerechte Werbeansprache durch Handel und Industrie.

Zu erwarten ist, dass zukünftig Sonderaktionen für Karteninhaber wie Sonderöffnungszeiten angeboten werden. "Hinterfragen Sie aber, ob Sie überhaupt die Angebote der Bonusprogramme gebrauchen können und welchen Aufwand Sie betreiben müssen, um in den Genuss dieser Angebote zu kommen", rät der Geschäftsführer der VERBRAUCHER INITIATIVE.

Quelle und Kontaktadresse:
Die Verbraucher Initiative e.V. Breite Str. 51 53111 Bonn Telefon: 0228/7263393 Telefax: 0228/7263399

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