Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Verbraucherzentrale gewinnt dreifach vor Gericht

(Potsdam) - Voxenergie darf weder Preise unangekündigt erhöhen noch zu spät über Preiserhöhungen informieren oder das Sonderkündigungsrecht erschweren. Primastrom wiederum darf das Sonderkündigungsrecht nicht behindern. Das hat das Landgericht Berlin in drei verschiedenen Prozessen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gegen die beiden Energieversorger entschieden. Betroffene sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen und Hilfe bei der Verbraucherzentrale suchen.

Preisanpassung ohne Erhöhungsschreiben oder mit drastisch kurzer Frist
Die Verbraucherzentrale Brandenburg war Ende 2021 zunächst vor Gericht gezogen, da das Unternehmen Voxenergie die Preise erhöht hatte, ohne Kund:innen die Preisänderung im Voraus mitzuteilen. Damit enthielten sie den Betroffenen die Möglichkeit zur Kündigung vor. Das Landgericht Berlin gab der VZB recht: Voxenergie muss Verbraucher:innen künftig über beabsichtigte Preiserhöhungen und das sich daraus ergebende Sonderkündigungsrecht informieren.

Im Januar 2022 kam es dann zu einer weiteren Welle an Beschwerden. Diesmal hatte Voxenergie die Erhöhung der Preise zwar vorab bekannt gegeben. Die Preisänderung sollte aber schon wenige Tage nach Erhalt des Schreibens erfolgen. "Energieanbieter müssen Preiserhöhungen gegenüber Verbraucher:innen einen Monat im Voraus ankündigen", erläutert Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. Diesen eindeutigen Verstoß mahnte die Verbraucherzentrale ab - der Anbieter unterschrieb jedoch die geforderte Unterlassungserklärung nicht. Daher zog die VZB vor Gericht: "Das Landgericht Berlin wurde deutlich und erklärte, dass es für die von Voxenergie vertretene Auffassung im Gesetz keine Stütze gibt und das Unternehmen die Ankündigungsfrist zur Preiserhöhung einhalten muss", fasst Kahnert zusammen.

Erschwerte Sonderkündigung
Die zunächst fehlenden Preiserhöhungsschreiben und später deutlich verkürzten Ankündigungsfristen für höhere Preise waren jedoch nicht die einzigen Ärgernisse. Voxenergie und auch der Energieversorger Primastrom, beides Unternehmen der Primaholding GmbH, erschwerten den Kund:innen das Sonderkündigungsrecht, das ihnen im Falle einer Preiserhöhung zusteht. Die Juristin der VZB erläutert: "Die Unternehmen erweckten bei Kund:innen, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten, den Eindruck, es bedürfe eines weiteren Schreibens, um sich endgültig vom Vertrag zu lösen. Damit machten sie ihnen die Kündigung unrechtmäßig schwer." Beide Unternehmen wurden verurteilt, auch dieses Geschäftsgebaren künftig zu unterlassen.

Energieunternehmen in Schranken weisen
"Es war der VZB wichtig, gegen diese Rechtsverstöße konsequent vorzugehen, über die sich viele Menschen bei den Verbraucherzentralen beschwert hatten. Dass wir trotz der offenkundig unzulässigen Vorgehensweisen jeweils das Gericht zur Klärung bemühen mussten, zeigt auch, wie unverfroren sich diese Unternehmen am Markt verhalten", meint Kahnert und ergänzt: "Es darf auch in schwierigen Zeiten nicht sein, dass sich Anbieter nach Gutdünken eigene Regeln zu Lasten der Verbraucher:innen geben. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, hier energisch einzuschreiten."

Die Vielzahl der bei den Verbraucherzentralen gemeldeten Fälle unrechtmäßiger Preiserhöhungen hatte neben diversen Gerichtsverfahren auch zu einem Beschwerdeverfahren bei der Bundesnetzagentur geführt. Im Ergebnis wurden die Anbieter verpflichtet, die unrechtmäßigen Preiserhöhungen zurückzunehmen.

Verbraucher:innen, die Probleme mit den Energieanbietern Voxenergie und Primastrom haben, können sich an ihre Verbraucherzentrale wenden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband führt außerdem Musterklagen gegen die Unternehmen, denen sich Betroffene anschließen können.
Weitere Tipps rund um das Thema Energie gibt es auf der Internetseite der VZB. Für Fragen auch zur Wirksamkeit einer Kündigung durch den Energieversorger können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. Pressestelle Babelsberger Str. 12, 14473 Potsdam Telefon: (0331) 29871-0, Fax: (0331) 2987177

(mw)

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