Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)
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Verfassungsrichter bekräftigen „Rückkaufswert“-Urteil / Wieder eine Ohrfeige für Lebensversicherer / Und wo bleibt jetzt der Referentenentwurf?

(Berlin) - Die Lebensversicherer kassieren vor den höchsten Gerichten Deutschlands eine Schlappe nach der anderen. „Mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Rückkaufswert sehen wir uns erneut bestätigt“, freut sich Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV). Die mit 50.000 Mitgliedern größte deutsche Verbraucherschutzorganisation für Versicherte hatte erst im vorigen Jahr zwei bahnbrechende Karlsruher Urteile herbeigeführt, die dazu beigetragen haben, dass der Gesetzgeber das Versicherungsvertragsrecht bis 2007 reformieren muss. Lilo Blunck: „Der Referentenentwurf dazu sollte allerdings längst vorliegen.“

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das „Rückkaufswert-Urteil“ aus dem vorigen Jahr in einem neuerlichen Fall ausdrücklich bekräftigt: Im Urteil vom 15. Februar (1 BvR 1317/96) heißt es, es müsse gesichert werden, „dass die Versicherungsnehmer bei einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversicherungsverhältnisses eine Rückvergütung erhalten, deren Wert auch unter Berücksichtigung in Rechnung gestellter Abschlusskosten sowie des Risiko- und Verwaltungskostenanteils in einem angemessenen Verhältnis zu den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Versicherungsprämien steht.“

Die verfolgte Zielsetzung der Vermögensbildung dürfe nicht dadurch vereitelt werden, mahnten die Verfassungshüter, indem hohe Abschlusskosten in den Anfangsjahren so verrechnet werden, dass der Rückkaufswert in dieser Zeit unverhältnismäßig gering sei oder gegen Null tendiere. Überdies haben die Richter erneut klargestellt, dass der Gesetzgeber seinem Schutzauftrag „nicht in ausreichendem Maße nachgekommen“ ist.

Als „in gewisser Weise besorgniserregend“ wertet es die BdV-Geschäftsführerin, dass der vom Bundesjustizministerium vorzulegende Referentenentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) immer noch nicht auf dem Tisch liegt: „Hoffentlich gibt es dafür nicht andere Gründe. Es wäre sicher nicht das erste Mal, dass eine gewisse Lobbyarbeit Auswirkungen bis in die höchsten Spitzen des Staates zeigt.“

Es sei höchste Eisenbahn für die Verbesserung des Verbraucherschutzes. „Es kann nicht länger angehen, dass sich Versicherungskunden immer wieder auf den steinigen Weg durch die Instanzen machen müssen“, klagt Lilo Blunck. Zudem werde es Zeit, dass die Versicherungsbranche erkennt, dass sie nicht länger gegen Verbraucherinteressen handeln kann. Lilo Blunck: „Die Branche ist gut beraten, Verbraucherschutz als Marketinginstrument zu sehen, statt nur den Vorgaben des Gesetzgebers hinterherzulaufen.“ Zwar schießt die Versicherungswirtschaft eine Werberakete nach der anderen ab und nennt das vollmundig „Transparenzoffensive“. Aus Sicht des BdV ist das aber nicht einmal „Pflichterfüllung“. Lilo Blunck: „Nur wer Verbraucher ernsthaft als Partner akzeptiert, kann tatsächlich gute Geschäfte machen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Lilo Blunck, Geschäftsführerin Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

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