Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Verhandlungen zur Häuslichen Krankenpflege gescheitert

(Bonn) - Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen:

AOK-Bundesverband, Bonn
Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Bundesknappschaft, Bochum
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg

Die Spitzenverbände der Krankenkassen bedauern, dass die dreijährigen Verhandlungen über die vertragliche Ausgestaltung der Häuslichen Krankenpflege am 14. Juli gescheitert sind. Die Verbände der Pflegedienste sind nach wie vor nicht bereit, die Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu akzeptieren. In den Verhandlungen haben die Verbände der Pflegedienste darauf beharrt, rechtlich unzulässige und qualitativ nicht gesicherte Leistungen zum Gegenstand der Vereinbarungen mit den Krankenkassen zu machen.

Bereits bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses über die ärztliche Verordnung von Häuslicher Krankenpflege durch das Bundesgesundheitsministerium ist deutlich geworden, dass verschiedene von den Pflegediensten in der Vergangenheit erbrachte Leistungen nicht zum Leistungsrahmen der Krankenversicherung gehören oder von den Pflegediensten nicht qualitätsgesichert erbracht werden können. So ist beispielsweise aufgrund des ärztlichen Berufsrechts das Setzen von intravenösen Spritzen dem Arzt vorbehalten und den Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege grundsätzlich nicht erlaubt.

Im Genehmigungsverfahren zu den Richtlinien hat das Bundesgesundheitsministerium diesem Drängen der Pflegedienste nicht nachgegeben. Das Festhalten der Pflegeverbände an dieser Forderung macht es vorerst nicht möglich, auf Bundesebene die Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Insbesondere für die dadurch noch offene Frage der Vergütung von Prophylaxemaßnahmen, z.B. zur Vermeidung von Dekubitus, müssen nunmehr praktikable Lösungen zwischen jeder einzelnen Krankenkasse und dem Pflegedienst gefunden werden. Die Bemühungen der Spitzenverbände, durch Verhandlungen auf Bundesebene den einzelnen Pflegediensten und Krankenkassen rasch Rechtssicherheit im Bereich der Häuslichen Krankenpflege zu verschaffen, sind damit gescheitert.

Quelle und Kontaktadresse:
Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband, Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn, Telefon: 0228/ 843 - 310, Fax: 0228/ 843 322 u. 507

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