Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Vermieter darf Gitarrenunterricht verbieten / Bundesgerichtshof erlaubt Kündigung der Mietwohnung

(Berlin) - "Die heutige Entscheidung setzt die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur beruflichen bzw. gewerblichen Nutzung einer Mietwohnung konsequent fort. Vermieter dürfen Gitarrenunterricht verbieten, wenn es zu Lärmstörungen und Streit im Haus kommt. Dem den Hausfrieden störenden Mieter kann der Vermieter sogar kündigen", so der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, zu dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 213/12).

Nach dem Tod seiner Mutter wollte der Gitarrenlehrer, der erst später in die Wohnung gezogen war, das Mietverhältnis fortsetzen bzw. in den ursprünglichen Mietvertrag eintreten. Der Vermieter kündigte mit der Begründung, der Gitarrenunterricht sei über Jahre hinweg ohne seine Erlaubnis erfolgt. Wegen des hierdurch verursachten Lärms sei es zu den Hausfrieden unzumutbar beeinträchtigenden Streitigkeiten mit Mitmietern gekommen.

Der Bundesgerichtshof entschied, Vermieter müssten ohne eine ausdrückliche Vereinbarung nicht dulden, dass in einer Mietwohnung beruflichen oder gewerblichen Aktivitäten nachgegangen werde. Im Einzelfall könnte der Vermieter zwar nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur beruflichen Nutzung der Wohnung zu erteilen, wenn im Vergleich zur üblichen Wohnungsnutzung keine negativen Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter zu befürchten seien. Das sei bei einem Gitarrenunterricht an drei Werktagen für etwa 12 Schüler aber offensichtlich nicht der Fall.
Siebenkotten: "Es bleibt aber bei der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 165/08), wonach Berufseinsteiger oder Heimarbeiter auch in den eigenen vier Wänden tätig werden können. Voraussetzungen sind, dass keine unzumutbaren Belästigungen für die Mitmieter eintreten, sich der Wohnungscharakter nicht ändert und der Mieter keine baulichen Veränderungen oder gar Beschädigungen der Wohnräume vornimmt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100

(tr)

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