Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Vermittlungsausschuss einigt sich über neues Telekommunikationsgesetz / Vermittlungsergebnis ist tragfähiger Kompromiss für die Wirtschaft

(Berlin) - Als ordnungspolitisch bedeutsamen und für die Wirtschaft tragfähigen Kompromiss bewertet der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. das Verhandlungsergebnis, das die bisher noch strittigen Inhalte für ein neues Telekommunikationsgesetz festlegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich in der letzten Nacht auf zentrale Punkte geeinigt, die das Ziel, Investitionen, Planungssicherheit und damit auch Arbeitsplätze im Telekommunikationsmarkt zu fördern, deutlich erkennen lassen.

„Es ist besonders zu begrüßen, dass sich offensichtlich alle Beteiligten der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten Facharbeitsgruppe nicht nur um einen ausgewogenen Kompromiss, sondern um eine in der Sache tragfähige Lösung für den Markt bemüht haben. Trotz der weit größeren Spielräume für die Deutsche Telekom wurden zentrale Eckpfeiler einer funktionsfähigen Regulierung gehalten und nicht in letzter Minute einem politisch motivierten Kuhhandel geopfert,“ erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Der Beschluss bietet vor allem der Regulierungsbehörde eine gute Arbeitsgrundlage. Durch die Verpflichtung des marktbeherrschenden Unternehmens, den Wettbewerbern rechtzeitig wesentliche Vorleistungen zur Verfügung zu stellen, muss die Regulierung des Zugangs zu wesentlichen Vorleistungen der Deutschen Telekom AG klarer und effizienter gestaltet werden als bislang. „Nachdem nun die Deutsche Telekom AG vollständig aus der Ex-ante-Endkundenregulierung entlassen werden wird und einen größeren Spielraum erhält, muss der Regulierer auf Grundlage des neuen Gesetzes für fairen Wettbewerb sorgen und zukünftig eine härtere Gangart bei der Vorleistungsregulierung und im Bereich der Missbrauchsaufsicht einlegen,“ fordert Jürgen Grützner.

Die Ausdehnung der Speicherfrist für Verkehrsdaten aller Telefongespräche fand im Vermittlungsausschuss keine Mehrheit. „Eine von den Innenpolitikern bis zum Schluss geforderte zusätzliche Belastung von Bürgern und Marktteilnehmern konnte so in letzter Minute verhindert werden. Es ist gelungen, auch in den umstrittenen Fragen des Datenschutzes eine verhältnismäßige Lösung zwischen der Notwendigkeit einer effizienten staatlichen Kriminalitätsbekämpfung sowie der durch das Fernmeldegeheimnis geschützten Freiheitsrechte zu finden,“ führt Jürgen Grützner aus.

Bis zuletzt umstritten waren auch die Antragsrechte der Wettbewerber, um schnellere Entscheidungen des Regulierers - etwa im Rahmen der Missbrauchsaufsicht - herbeiführen zu können. Auch hier wurden nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensfristen und Sanktionen greifen können. Wenn auch eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch nicht vollständig durchgesetzt werden konnte, so stellt die neue Möglichkeit der Mehrerlösabschöpfung nun sicher, dass missbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens zukünftig weit risikoreicher sein wird und schon deshalb von vorn herein – und ohne Regulierungsverfahren – unterbleibt.

Auch bei der Einführung von Resale hat der Gesetzgeber versucht, einen für die verschiedenen Geschäftsmodelle im Markt tragfähigen Ausgleich herbeizuführen. Der Regulierer ist nun aufgerufen, die Umsetzung des gesetzlich verankerten Konsistenzgebots zu konkretisieren und ein infrastruktur- und diensteförderndes Regulierungskonzept auszuarbeiten, das die Interessen aller Marktteilnehmer angemessen berücksichtigt.

„Telekommunikation und IT sind Schlüsselmärkte für den wirtschaftlichen Aufschwung. Der Gesetzgeber hat die Chance genutzt, ein reformorientiertes Konzept für ganz Deutschland durchzusetzen und ein Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Investoren aus dem Ausland auszusenden,“ zieht Jürgen Grützner Bilanz.

Damit das Gesetz spätestens zum 1. Juli 2004 in Kraft treten kann, muss das Vermittlungsergebnis nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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