Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)
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Vermittlungsgutscheine sind hervorragendes marktwirtschaftliches Instrument

(Schwerin) - "Die Zurückhaltung der Bundesagentur für Arbeit bei der Herausgabe von Vermittlungsgutscheinen ist nicht zu verstehen" kommentierte heute (29.08.2006) in Schwerin das Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), Lothar Wilken, einen Beitrag in der Schweriner Volkszeitung vom gleichen Tag. "Wir hoffen, dass nicht die Angst vor dem Wettbewerb mit privaten Arbeitsvermittlern Grund für diese Haltung ist", so Wilken.

Mit dem Gutschein bezahlt die Bundesagentur die Leistungen der privaten Arbeitsvermittler nur bei tatsächlichem Vermittlungserfolg. Damit ist dieses Instrument wirtschaftlich bedeutend günstiger als das Vorhalten zahlreicher angestellter Arbeitsvermittler, die nicht genau so am Erfolg gemessen werden. Für einen Arbeitslosen ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt das entscheidende Ergebnis der Vermittlung. Dieses Ziel muss absolute Priorität haben. Private Arbeitsvermittler sind höchst motiviert, in Betrieben offene Stellen für ihre Kunden zu finden, weil ihr geschäftlicher Erfolg und ihr Überleben davon abhängen.

Die privaten Vermittler können durch intensiveren Firmenkontakte sehr genau ein Anforderungsprofil erstellen und mit den Bewerberqualitäten abgleichen. Dies ist nicht nur für Betriebe, sondern auch für Bewerber wichtig: "Wenn Betriebe mit 30 hoffnungsvollen Bewerbern konfrontiert werden, von denen aber dann nur ein Bruchteil oder gar keiner tatsächlich den Anforderungen entspricht, bleiben viele enttäuschte Bewerber und unzufriedene Arbeitgeber zurück. Beide Seiten haben Zeit und Geld für das Bewerbungsverfahren investiert", erläutert Wilken den Vorteil einer intensiven Vorauswahl. Diese wird von den rund 100 leistungsstarken privaten Vermittlern im Land für die Betriebe vorgenommen und entlastet diese deutlich.

Die Nähe zu den Unternehmen und dem Markt führen dazu, dass die privaten Vermittler von mehr offenen Stellen Kenntnis haben als die Bundesagentur. Es wird davon ausgegangen, dass nur 1/3 der offenen Stellen der Bundesagentur bekannt sind.

Es macht keinen Sinn, die Zahl der ausgegebenen und eingelösten Gutscheine als Kriterium für den Erfolg zu nehmen. Arbeitslose erhalten mit ihrer Meldung bei der Bundesagentur von dieser automatisch eine Vermittlungszusage. Wenn zusätzlich eine Finanzierungszusage bei einer externen Vermittlung existieren würde, könnte echter Wettbewerb entstehen. Bei einer auf die Kassenlage ausgerichtete Gutscheinausgabe sind vor allem die Langzeitarbeitslosen die Verlierer.

Voraussetzung für Wettbewerb ist auch, dass die mit Geldern der Beitragszahler entwickelte Bewerberdatenbank der Bundesagentur auch für die privaten Vermittler geöffnet wird. Leider gibt es Erfahrungen, dass die Privaten von der Bundesagentur um den Lohn für ihre Sucharbeit gebracht werden. Erhält sie von privaten Vermittlern Kenntnis über offene Stellen, versucht sie selbst die Vermittlung zu Ende zu führen und somit auf ihr Erfolgskonto zu buchen. "Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Agentur und Dienstleistern, in die jeder seine Stärken einbringt, ist mental bei der Bundesagentur noch nicht verankert", so Wilken.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. Marcus Kremers, Pressesprecher Eckdrift 93, 19061 Schwerin Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151

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