Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Versicherungs- und Riester-Kunden der Willkür der Rechenprogramme ausgeliefert / BdV fordert Gesetz für Rechtsanspruch auf Nachrechenbarkeit

(Henstedt-Ulzburg) - Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, werden Lebensversicherungs- und Riester-Verträge bei der Ergo-Lebensversicherung nicht richtig berechnet. Unsystematisch werden manche Kunden benachteiligt und andere Kunden begünstigt. "Die Versicherten sind der Willkür der Rechenprogramme ausgeliefert", kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Eine Möglichkeit selbst festzustellen, ob das Unternehmen richtig rechnet oder nicht, gibt es nicht. Denn im Februar hat der BGH bestätigt, dass Kunden die Berechnungen eines Lebensversicherers hinzunehmen haben ohne eine Nachprüfung vornehmen zu können. "Die einzige Lösung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Nachrechenbarkeit und Transparenz", fordert Kleinlein. Eine flächendeckende branchenweite Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ist angesichts der unüberschaubaren Tarifvielfalt nicht durchführbar. "Die Altersvorsorge mit Versicherungen verkommt durch derartige Zustände zu einem Roulettespiel", kritisiert Versicherungsmathematiker Kleinlein. Brisant ist dabei, dass durch die Riester-Verträge auch Steuergelder als Spielgeld missbraucht werden können.

Kleinlein, der bis 2011 als unabhängiger Versicherungsmathematiker mehrere hundert Verträge prüfte, kann die Kritik, die von der Süddeutschen Zeitung vorgebracht wird, bestätigen. "In meiner Gutachterpraxis erlebte ich es oft, dass Berechnungsdifferenzen nicht befriedigend erklärt werden konnten." Ein möglicher Grund ist, dass Verträge von einem Versicherer zu einem anderen übertragen werden, etwa bei einer Übernahme. Wegen unterschiedlicher IT-Systeme sind dann aufwändige und teure Neuprogrammierungen nötig. Oder aber das Unternehmen entscheidet sich für pragmatische Rundungslösungen mit der Gefahr von Berechnungsfehlern.

Diese Probleme haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, da die Tariflandschaft erheblich unübersichtlicher geworden ist. "Hatte ein Versicherer vor 20 Jahren nur eine Handvoll unterschiedlicher Tarife in den Beständen, so muss er heute mehrere Dutzend unterschiedlichster Vertragsausprägungen mathematisch bewältigen", erklärt Kleinlein. Angesichts derart unüberschaubarer Tarife kann auch die Aufsichtsbehörde nur punktuell Überprüfungen durchführen. "Es fehlen schlicht die Heerscharen von Mathematikern, um eine flächendeckende Kontrolle zu gewährleisten", beklagt Kleinlein. Auch sei zu befürchten, dass viele Versicherer keine hinreichenden Kapazitäten haben, um selbst eine stetige Überprüfung aller Rechenkerne vorzunehmen.


Die einzige Lösung wäre ein Anspruch des einzelnen Kunden auf eine nachprüfbare Berechnung des individuellen Vertrages. Dieses Mindestmaß an Transparenz ist den Verbrauchern derzeit aber qua Gesetz verwehrt. So hat zumindest der BGH in einem Fall entschieden, den ein Mitglied des BdV zusammen mit BdV und der Verbraucherzentrale Hamburg vorangetrieben hat. Die gewünschte Auskunft zur Berechnung eines Teils der Überschüsse wurde vom Versicherer, der Allianz verweigert. "Die Politik ist dringend gefordert, mit einem Gesetz dafür zu sorgen, dass Ansprüche von Versicherungskunden nachprüfbar werden" fordert Kleinlein.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(tr)

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