Versicherungsschutz ohne Rauchmelder gefährdet / Keinesfalls auf Lebensretter verzichten
(Henstedt-Ulzburg) - Wenn sie nicht rechtzeitig bemerkt werden, können Brände schlimme Folgen haben. Eine Rauchvergiftung kann schon nach zwei Minuten das Leben kosten: Nachts ist die Gefährdung besonders groß, denn im Schlaf schaltet der Geruchssinn ab. Da können Rauchmelder Leben retten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), weiß: "Wer sie einbaut, schützt nicht nur sein Leben, sondern bewahrt sich auch seinen Versicherungsschutz."
Rheinland-Pfalz hat schon vor Jahren begonnen; andere Bundesländer folgen: Rauchmelder sind dort in Neubauten mit Wohnnutzung Pflichtprogramm. Für ältere Wohnungen gibt es Übergangsfristen. Wohnungseigentümer und Vermieter sind nicht nur für den Einbau verantwortlich, sie müssen sich auch um die Wartung kümmern.
Diese Sicherheitsvorschriften sind besonders für Versicherungsnehmer von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bedeutend. Wer sie kennt, aber nicht einhält, handelt grob fahrlässig. Hätte ein Rauchmelder den Schaden verringern oder verhindern können, darf der Versicherer die Leistung gemessen an der Schwere der Schuld kürzen. Einige Gesellschaften verzichten allerdings in ihren Bedingungen auf diesen Einwand.
Lilo Blunck appelliert: "Ob Sie verpflichtet sind oder nicht - denken Sie an Ihre eigene Sicherheit: Installieren Sie zumindest in Flur, Schlaf- und Kinderzimmern Rauchmelder. Damit sind Sie jedenfalls auf der sicheren Seite."
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Pressestelle
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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