Pressemitteilung | Bundesverband Gesundheits-IT e.V. - bvitg

VHitG-Erklärung zur IT-Umsetzung von Selektivverträgen in der ambulanten Versorgung

(Berlin) - Der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) e.V. hat ein Positionspapier zur Umsetzung von Selektivverträgen gemäß § 73b (Hausarztverträge) und § 73c (Facharztverträge) des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) veröffentlicht. Die Erklärung richtet sich an die an der Umsetzung beteiligten Organisationen wie Managementgesellschaften, Kostenträger, Ärztevertretungen, weitere Körperschaften sowie Politik und Presse. Sie steht unter www.vhitg.de, Publikationen zum Download zur Verfügung.

Die Erklärung drückt die Haltung des VHitG und seiner Mitglieder zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Patienten über die Selektivverträge sowie zu einer marktoffenen und herstellerunabhängigen Umsetzung von Verträgen nach §73 b und c aus. Sie ist gleichzeitig ein Angebot des Verbandes, sich in zukünftigen Projekten unter der Maßgabe der formulierten Position an der Umsetzung aktiv zu beteiligen und auf diesem Wege eine effiziente und langfristig kostengünstige Umsetzung zu realisieren.

Der VHitG e.V.

Der VHitG e.V. repräsentiert die Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen, deren Produkte je nach Segment in bis zu 90 Prozent des ambulanten und stationären Sektors inklusive Reha-, Pflege- und Sozialeinrichtungen eingesetzt werden. Dies sind unter anderem klinische und administrative Informations-Systeme, Archivlösungen, Kommunikationslösungen, Systeme für Apotheken und Materialwirtschaften, Laboratorien, Radiologien und weitere Fachrichtungen sowie Lösungen zum Aufbau einer sektorübergreifenden Kommunikation. Über 70 Prozent der Unternehmen sind international tätig.

Quelle und Kontaktadresse:
VHitG Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen e.V. Pressestelle Neustädtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 310119-20, Telefax: (030) 310119-99

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