VhU begrüßt Verbesserungen beim Denkmalschutz, kritisiert jedoch fehlende Verbesserungen bei Wirtschaftlichkeit
(Frankfurt am Main) - Zur gestern vom Hessischen Landtag verabschiedeten Novelle des Denkmalschutzgesetzes sagte Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:
„Die Wirtschaft begrüßt das novellierte Denkmalschutzgesetz grundsätzlich, da es pragmatische Verbesserungen vorsieht, um Baudenkmäler langfristig zu erhalten. Eine wesentliche Verbesserung ist die Abschaffung der praxisuntauglichen Regelung, dass zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde und der Denkmalfachbehörde Einvernehmen herzustellen ist. Es ist gut, dass die Einvernehmensregelung nun abgeschafft wurde, denn sie war sehr streitanfällig und hat zu hoher Unsicherheit und langen Verfahrensdauern geführt.“
Dennoch gibt es aus Sicht der Wirtschaft auch deutliche Kritik. Nicht weit genug geht die Novelle aus Sicht der VhU bei der Wirtschaftlichkeit. „Die Novellierung geht zwar bei der Stärkung der ‚wirtschaftlichen Zumutbarkeit‘ in die richtige Richtung, jedoch noch nicht weit genug. Denn auch um Baudenkmäler zu erhalten, sind investitionsfreundliche Rahmenbedingungen nötig. Besser wäre es gewesen, das Prinzip der ‚Wirtschaftlichkeit‘ ins Gesetz aufzunehmen. Denn da wo hohe Anforderungen des Denkmalschutzes das Prinzip der Wirtschaftlichkeit nicht erfüllen, verhindern sie Investitionen in den Erhalt. Wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, bleibt Denkmalschutz in vielen Fällen auf Liebhaberei beschränkt. Wirtschaftlichkeit stellt sicher, dass Denkmäler nicht verfallen, weil die Sanierung sich nicht rechnet. Das hätte auch Eigentümer und vor allem Mieter von Denkmälern erheblich entlastet“, so Reimann weiter.
Enttäuscht zeigte sich Reimann, dass die Novelle die Belange des Brandschutzes und der Barrierefreiheit gegenüber dem Denkmalschutz nicht gestärkt hat. Denn das hätte unmittelbar zur langfristigen Nutzung eines Denkmals beigetragen. Reimann kritisiert zudem, dass mit der Novelle eine erhebliche Verschärfung des Bußgeldrahmens beschlossen wurde, falls nicht denkmalschutzkonform gehandelt wurde. „Das Denkmalschutzrecht ist ein hoch subjektives Fachrecht, bei dem es häufig Auslegungssache ist, ob denkmalkonform gehandelt wurde. Der verzwanzigfachte Bußgeldrahmen wird vor allem ausführende Handwerksunternehmen treffen und bei sanierungsbedürftigen Denkmalschutzobjekten abschreckend wirken. Das ist ein sicherer Weg, um Investitionen abzuschrecken. Dabei haben zusätzlich zu den Bußgeldern die bereits bestehenden Möglichkeiten der Wiederherstellungsanordnung oder Rückbauverfügung eine hohe abschreckende Wirkung. Es passt nicht zusammen, dass die große Verbesserung bei der Wirtschaftlichkeit von Denkmalschutzmaßnahmen unterbleibt, Haftungsrisiken durch den vervielfachten Bußgeldrahmen jedoch massiv verschärft werden.“
Vom Landtag nicht beschlossen wurde ein FDP-Gesetzentwurf zum Denkmalschutz, der die Möglichkeit einer Aufhebung der Denkmaleigenschaft vorsah. „Die VhU hätte es begrüßt, dass Baudenkmäler mit Zustimmung der Kommune vor Ort aus dem Denkmalschutz entlassen werden können. Es gibt in der Praxis leider immer wieder Fälle, bei denen sich die Beteiligten dadurch jahrelange und fruchtlose Auseinandersetzungen ersparen könnten. Auch das hätte die Weiternutzung von historischer Bauten vereinfachen können, auch wenn sie dann nicht mehr unter Denkmalschutz stünden“ so Reimann abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle, Patrick Schulze, Geschäftsführer(in) Kommunikation, Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 95808-0
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

