Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle
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VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im Mai 2015 / Fasbender: "Mit besserer Unterstützung durch die Ämter könnten Unternehmen noch mehr Schwerbehinderte beschäftigen" / Ausgleichsabgabe zurückfahren

(Frankfurt am Main) - Die Zahl der Arbeitslosen in Hessen ist im Mai um 4.282 auf 177.273 gefallen. Der hessische Arbeitsmarkt bleibt damit robust, wovon viele Gruppen profitieren. Zuletzt waren rund 110.000 Schwerbehinderte in Hessen in Beschäftigung, hiervon über 70.000 bei privaten Arbeitgebern. "Mit 4,6 Prozent hat kein anderes Bundesland eine höhere Schwerbehindertenquote bei den privaten Arbeitgebern als Hessen. Die hessische Wirtschaft beweist hiermit, dass sie behinderte Menschen als leistungsorientierte Arbeits- und Fachkräfte ernst nimmt. Mit besseren Unterstützungsmaßnahmen durch die Ämter könnten die Unternehmen noch mehr Schwerbehinderte beschäftigen", sagte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU).

Arbeitsverwaltung, Krankenkassen, Rentenversicherung und Integrationsamt hätten eine breite Palette von Unterstützungsmaßnahmen und Hilfen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen - von vorbeugender Gesunderhaltung bis zur behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. "Die vielen Ämter im Bereich der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit von Beschäftigten und Arbeitslosen müssen sich aber auch endlich besser abstimmen. So gibt es etwa so gut wie keine Rehabilitationsanträge aus den Jobcentern an die Rentenversicherung oder die Krankenkasse, obwohl viele Arbeitslose gravierende gesundheitliche Probleme haben oder schwerbehindert sind. Wenn die Ämter Hand in Hand arbeiten würden, könnten auch mehr arbeitslose Schwerbehinderte vermittelt werden", sagte Fasbender.

Fasbender mahnte an, dass die Finanzierung des Integrationsamtes ebenfalls fairer und transparenter werden müsse. "Über die Ausgleichsabgabe für rund 19.000 nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte hat das Integrationsamt in Hessen zuletzt einen Betrag von über 47 Millionen Euro von den hessischen Unternehmen erhalten. Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in Hessen liegt aber nur bei rund 14.000. Selbst wenn alle schwerbehinderten Arbeitslosen in Arbeit vermittelt würden, müssten die Arbeitgeber also noch "Ausgleichs"-Abgabe zahlen. Dieser Zustand ist unhaltbar. Deshalb sollte die Ausgleichsabgabe langsam zurückgefahren und mittelfristig durch ein anderes Finanzierungsmodell ersetzt werden, das den Arbeitgebern nicht etwas Unmögliches abverlangt."

Hintergrund: Der leichte Anstieg der Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser seit 2008 ist ein rein optischer Effekt und beruht auf dem Auslaufen der sogenannten 58er-Regelung, nach der Arbeitslose ab 58 Jahren bis 2007 statistisch nicht mehr ausgewiesen wurden.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126

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