VhU zur 3. Lesung des Tarifeinheits-Gesetzes / Fasbender: "Rückkehr zum Prinzip 'Ein Unternehmen, ein Tarifvertrag' schafft mehr Rechtssicherheit." / Wirtschaft fordert Landesregierung auf, im Bundesrat dafür zu stimmen
(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände begrüßt das vom Bundestag beschlossene Tarifeinheitsgesetz. "Die hessische Wirtschaft freut sich, dass das Tarifeinheitsgesetz die erforderliche Mehrheit im Bundestag erhalten hat. Wir fordern nun die hessische Landesregierung auf, im Bundesrat ebenfalls ihre Stimmen dafür einzusetzen, damit dieses Gesetz in Kraft treten kann", kommentierte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) das Ergebnis der 3. Lesung. Nach über vier Jahren lege der Gesetzgeber im Bund damit die Grundlage dafür, das bewährte System von Branchen- und gegebenenfalls Unternehmens-Tarifverträgen zu schützen. "Unsere Unternehmen brauchen eine gesetzliche Regelung, die dem Prinzip folgt: Ein Betrieb - ein Tarifvertrag - und eine für alle gültige Friedenspflicht", so Fasbender.
Das Streikrecht stellt niemand in Frage. "Aber die Friedensordnung der Tarifverträge, die komplette Belegschaften umfassen, ist ein entscheidender Teil des deutschen Wirtschaftserfolgs und hat sich in der Vergangenheit immer bewährt. Es gilt, sie wieder herzustellen und zu stärken. Denn friedensstiftende Tarifeinheit ist ein Standortvorteil, der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit erhält, weil sie sicherstellt, dass ein Unternehmen während der Laufzeit eines Tarifvertrages nicht mit Arbeitskämpfen konfrontiert wird", so der VhU-Hauptgeschäftsführer.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
Dr. Ulrich Kirsch, Leitung, Presse und Kommunikation
Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95808-0, Fax: (069) 95808-126
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