VIR begrüßt vorgeschlagene EU-Richtlinien für eindeutige Flugendpreise / Transparente Ticketpreise bei allen VIR-Mitgliedsunternehmen sichergestellt / Direkter Angebotsvergleich erleichtert Verbraucherentscheidung / VIR setzt sich weiterhin für eine eindeutige Preisgestaltung ein
(Frankfurt am Main) - Wir begrüßen die EU-Initiative für mehr Transparenz bei der Angabe von Flugticketpreisen, so Claudia Brözel, Vorstand Verband Internet Reisevertrieb (VIR). Anlass ist die Drohung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, vier Airlines wegen Lockvogel-Angeboten zu verklagen. Als verbraucherorientierter Verband haben wir bereits sichergestellt, dass sämtliche Flugpreisangaben unserer sieben Mitgliedsportale eindeutig und in allen Einzelheiten ausgewiesen sind. Jeder Fluggast kann im Preissystem klar nachvollziehen, wie hoch der Preis für den Flug ist und wie viel an Steuern, Gebühren oder Zuschlägen zu entrichten ist, erklärt Brözel. Auch unterscheiden die VIR-Unternehmen in ihren Angeboten eindeutig zwischen Lowcost-, Charter- und Linienairlines. Der Verbraucher erhält so einen schnellen Überblick, kann Preise vergleichen und muss nicht auf diversen Airline-Seiten das für ihn passende Angebot suchen. Als besonders eklatant beurteilt Brözel die teilweise stark verzerrten Preisangaben für kleine Passagiere: Oft wird die Kinderermäßigung nur auf den reinen Flugpreis gewährt, zusätzliche Kosten werden jedoch komplett berechnet und erhöhen so den vermeintlichen Endpreis proportional besonders stark.
VIR unterstützt weiterhin eine transparente Preisgestaltung
Als größter deutscher Verband der touristischen Internetwirtschaft möchten wir auch künftig für eine transparente und damit verbraucherorientierte Preisgestaltung bei Flug- und Pauschalreiseangebote eintreten erklärt Brözel. Es liegt im Interesse aller seriösen Anbieter, der bestehenden Skepsis seitens des Verbrauchers gegenüber Internetbuchungen entgegen zu treten und so mehr Vertrauen zu schaffen. Es wäre vergleichsweise ja auch nicht vertretbar, dass beispielsweise ein Bäcker seine Brötchen mit einem Preis von 50 Cent bewirbt und anschließend noch Mehl-, Strom- oder Personalkostenzuschläge erheben würde, argumentiert sie. Wir hoffen auf eine baldige, bundesweite - besser noch europaweite - gesetzliche Regelung. Bis es soweit ist, arbeiten wir an freiwilligen Lösungen und werben für entsprechende Einsicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)
Pressestelle
Leipziger Str. 29, 60487 Frankfurt am Main
Telefon: () , Telefax: ()
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