VNW: Berechtigte Einwände des Bundesrates gegen Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf
(Berlin) - Die Bundesregierung hat am 4. Mai 2006 den Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Wesentlichen handelt es sich um das Antidiskriminierungsgesetz, das durch die vorzeitigen Bundestagswahlen gestoppt wurde. Der Bundesrat beschließt am 16. Juni 2006 über die Vorlage. Er muss zwar nicht zustimmen, kann jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen. In den Ausschüssen des Bundesrates haben die Bundesländer erhebliche Mängel des Gesetzentwurfes festgestellt und überzeugende Gegenvorschläge entwickelt.
VNW-Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege:
Der Bundesrat sollte alle Möglichkeiten nutzen, die Verabschiedung eines schädlichen Gesetzes zu verhindern. Der Regierungsentwurf würde die Privatautonomie in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen und geht weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Für die Wohnungswirtschaft würde der Abschluss von Mietverträgen erschwert. Jeweils sehr umfangreich müsste dokumentiert werden, dass keiner der abgelehnten Mietinteressenten aus einem von acht Benachteiligungsgründen abgewiesen wurde. Vor allem würde das Ziel sozial stabiler Bewohnerstrukturen gefährdet, dem ein hoher wohnungswirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Stellenwert zukommt. Denn nur durch die verantwortungsvolle Auswahl von Mietern können unsere Mitgliedsunternehmen Gettobildungen und ethnische Konflikte in den Wohnquartieren verhindern. Gerade die Unruhen in den französischen Vorstädten sollten Anlass sein, nicht leichtfertig den gesellschaftlichen Frieden und stabile Nachbarschaften aufs Spiel zu setzen.
Wir fordern Bundesrat und Bundestag auf, nicht aufgrund eines politischen Kuhhandels der Großen Koalition eine Entscheidung zu treffen, die gravierende Auswirkungen auf die Stabilität unseres Gemeinwesens haben kann. Es wäre sinnvoll, wenn die norddeutschen Länder und Abgeordneten Vernunft über politisches Kalkül stellen und die notwendigen Änderungsvorschläge des Bundesrats durchsetzen würden. Wir begrüßen die Absicht des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, einen entsprechenden Entschließungsantrag einzubringen.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 320 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Jährlich investieren sie über 1 Milliarde Euro in den Wohnungsbau, um ihren Mietern bezahlbaren, attraktiven Wohnraum zu bieten. Sie sind die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in Norddeutschland: In ihren 756.000 Wohnungen leben rund 1,6 Millionen Menschen.
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VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
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