Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB lehnt Einheitlichen Abwicklungsmechanismus ab / Dunkel gegen europäische Gemeinschaftshaftung und Abwicklungsbehörde

(Berlin/Brüssel) - Die Europäische Kommission hat heute die Eckpunkte des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) als dritte Säule der Bankenunion neben der einheitlichen Bankenaufsicht durch die EZB und die Einlagensicherung vorstellt. Neben einer europäischen Abwicklungsbehörde soll es auch einen europäischen Abwicklungsfonds geben, der durch die Abgaben von Banken und die Übertragung bestehender nationaler Fonds finanziert werden soll.

Zu diesem Vorschlag erklärt Dr. Gunter Dunkel, Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB: "Wir lehnen die Schaffung einer europäischen Abwicklungsbeh örde aus vielerlei guten Gründen entschieden ab. Erstens dürfen Gelder des deutschen Restrukturierungsfonds auf keinen Fall vergemeinschaftet werden! Es ist für uns indiskutabel, wenn die von den deutschen Kreditinstituten geleisteten Beiträge für die Rettung von Banken aus anderen Mitgliedstaaten herangezogen werden. Zweitens müssen Abwicklungsfonds und Einlagensicherung wegen ihrer unterschiedlichen Zielsetzung klar voneinander getrennt sein und Drittens würde der SRM eine Änderung der EU-Verträge notwendig und ein harmonisiertes Gesellschafts-, Insolvenz-, Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht erforderlich machen."

"Die öffentlichen Banken fordern im Schulterschluss mit der deutschen Bundesregierung ein Netzwerk von nationalen Abwicklungsbehörden. Der Schaffung einer weiteren europäischen Behörde zeigen wir dagegen klar die rote Karte, weil sie keinerlei Vorteile, aber zu massiven zusätzlichen Belastungen für Banken führt", so der Präsident des Spitzenverbandes der Landes- und Förderbanken abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 81920, Fax: (030) 8192222

(tr)

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