Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB zu IIF-Vorschlägen: Bilanzierungsregeln nicht aufweichen, sondern „Strickfehler“ beseitigen

(Berlin) - Nach Ansicht des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, dürfen die Finanzmarktturbulenzen nicht zum Anlass genommen werden, die internationalen Bilanzierungsregeln grundsätzlich in Frage zu stellen.

„Der Vorschlag, Wertpapierbestände bei starkem Kursverfall zwischen einzelnen Bilanzpositionen, für die unterschiedliche Bewertungsregeln gelten, zu verschieben, insbesondere aus dem Handelsbestand, geht in die falsche Richtung“, sagte Karl-Heinz Boos, Hauptgeschäftsführer des Verbandes heute (17. Juli 2008) in Berlin. Weitere Intransparenz und damit Unsicherheit und Misstrauen gegenüber den so bilanzierenden Banken würden damit verstärkt.

Boos betonte aber, dass die aktuellen Entwicklungen die Notwendigkeit aufgezeigt hätten, zum einen bei bestimmten dauerhaft gehaltenen Finanzinstrumenten die Sinnhaftigkeit einer laufenden Marktbewertung zu überprüfen. Es sollte zum Beispiel möglich sein, den Marktwert als Summe der abdiskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von bonitätsbedingten Ausfallwahrscheinlichkeiten zu ermitteln. Zum anderen müsse die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften wieder der Bilanzierung der Grundgeschäfte folgen. „Letztendlich muss es auch darum gehen, die Verwendung sachgerechter Bewertungsverfahren im Rahmen der so genannten Bewertungshierarchie transparent, verständlich und nachvollziehbar darzustellen“, so Boos.

Es sei daher nun dringend an der Zeit, einen intensiven internationalen Konsultationsprozess mit Aufsehern, Regulierern und den Verantwortlichen für die Bilanzierungsstandards zu beginnen. Der VÖB und seine Mitgliedsinstitute wollen hierzu ihren Teil beitragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Martina Gottwald, Referentin, Presse und Kommunikation Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 81920, Telefax: (030) 8192222

(tr)

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