Volkssolidarität begrüßt Bundestags-Entscheidungen
(Berlin) – „Die heutigen Entscheidungen sind zu begrüßen.“ Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Mittwoch (18. Oktober 2006) in Berlin zu Entscheidungen des Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales in anstehenden Gesetzänderungsverfahren. Die Beibehaltung des Brutto-Prinzips bei der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen sei ein wichtiger Schutz gegen deren Überforderung. Hier habe sich die Vernunft durchgesetzt.
„Die auch von der Volkssolidarität geforderte Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen - jetzt sogar bis Ende 2011 – gibt den rund 1,3 Millionen Bürgern in den neuen Ländern, die ihre Rentenkonten noch nicht geklärt haben, zeitlichen Spielraum. Damit haben die Betroffenen eine gute Chance, sich Rentenansprüche zu sichern. Jetzt sollte die Bundestagsmehrheit diese wichtige Gesetzesänderung auch im Plenum bestätigen“, betonte Niederland.
Positiv bewerte der Bundesgeschäftsführer, dass „Ein-Euro-Jobs“ bei der Ermittlung der Lohn- und Gehaltssumme, die für die jährliche Rentenanpassung zu berücksichtigen ist, nicht mehr in Ansatz gebracht werden sollen. „Dies haben die Volkssolidarität und die anderen Sozialverbände gefordert, weil diese Praxis die Grundlagen für die Bemessung der Rentenanpassung verzerrt hat. Dieser Erfolg der Sozialverbände zeigt, dass es wichtig ist, unsoziale Sparmaßnahmen nicht unwidersprochen hinzunehmen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Tilo Gräser, PR-Referent
Alte Schönhauser Str. 16, 10119 Berlin
Telefon: (030) 27897100, Telefax: (030) 27593959
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