Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)

Volumenkennzeichnung für Speiseeis ist keine Verbrauchertäuschung - Allianz für Qualitätsspeiseeis repräsentiert nicht die deutsche Speiseeisindustrie

(Bonn) - Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) stellt zu einer Pressemitteilung einer "Allianz für Qualitätsspeiseeis" vom 04.11.2019 heute klar: Der BDSI ist die offizielle Interessenvertretung für die deutsche Speiseeisindustrie in Deutschland.

Ernst Kammerinke, Geschäftsführer im BDSI, erläutert: "Unsere Mitglieder produzieren rund 80 Prozent des im Lebensmittelhandel, an Tankstellen oder Kiosken verkauften Speiseeises. Die Mitgliedsfirmen sind auf unserer Internetseite namentlich veröffentlicht. Die sogenannte Allianz für Qualitätsspeiseeis spielt dagegen mit versteckten Karten. Welche Unternehmen sich dahinter verbergen, geht aus ihrer Presseverlautbarung nicht hervor. Nach unseren Informationen handelt es sich um zwei kleinere regionale deutsche Eishersteller handwerklicher Herkunft und um eine Vertriebsfirma, die im Ausland hergestelltes Speiseeis in Deutschland verkauft."

Volumenkennzeichnung ist keine Verbrauchertäuschung
Der von dem Bundesministerium für Wirtschaft vorgelegte Entwurf zur Novellierung der Verpackungsordnung von Oktober 2019 wird von dem BDSI ausdrücklich begrüßt.

Die Kennzeichnung der Füllmenge für Speiseeis in Volumen ist die seit Jahrzehnten bestehende Rechtslage in Deutschland. Sie ist auch konform mit der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung, die bei der Angabe der Füllmenge von Lebensmitteln die Aufrechterhaltung nationaler Vorschriften ausdrücklich zulässt.

In der gesamten Wertschöpfungskette von Zulieferung, Herstellung, Verpackung und Handel ist die Basis aller Kontrakte für Speiseeis immer das Volumen. Auch in den nationalen und europäischen Statistiken (Statistisches Bundesamt, Eurostat) sowie bei den Marktforschern wie Nielsen und GfK werden die Mengen von Speiseeis in Volumen ausgedrückt.

Für den Verbraucher ist die Volumenkennzeichnung ebenfalls die gelebte Praxis. Speiseeis wird von dem Verbraucher weder in den Eisdielen noch in den Fertigpackungen des Handels nach Gewicht sondern nach Portionen für den jeweiligen Verzehranlass eingekauft.

Alle Verbraucherumfragen zeigen, dass in erster Linie der Geschmack für den Verbraucher kaufentscheidend für Speiseeis des Produktes ist. Dazu gehört für die allermeisten Verbraucher auch die für ein Eis typische Cremigkeit, die durch den Luftaufschlag ähnlich wie bei der Herstellung einer Mousse oder bei dem Schlagen von Sahne erzeugt wird. Der Luftaufschlag ist bei Speiseeis nach den Leitsätzen für Speiseeis der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ein wesentlicher Teil des Herstellungsprozesses des Produktes.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) Solveig Schneider, Leiterin Kommunikation Schumannstr. 4-6, 53113 Bonn Telefon: (0228) 26007-0, Fax: (0228) 26007-89

(df)

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