Vorerst Klarheit für USA-Reisende / EUGH-Urteil zu Meldepflicht ohne kurzfristige Folgen
(Berlin) - Urlauber und Geschäftsreisende mit Reiseziel USA müssen vorerst mit keiner Änderung des Meldeverfahrens bei der Einreise rechnen. Diesen Hinweis gibt der Deutsche ReiseVerband (DRV) allen USA-Reisenden im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 30. Mai 2006 (Az.: C-317/04 und C-318/04). Nach diesem Gerichtsentscheid verstieß die EU gegen Europäisches Recht, als sie die Weitergabe von Fluggastdaten an die USA in einem am 28. Mai 2004 in Kraft getretenen Abkommen regelte. Das aktuelle Verfahren soll aber bis zum 30. September 2006 aufrechterhalten werden.
Durch eine Änderung ihrer Einreisebestimmungen haben die USA die Fluggesellschaften verpflichtet, genaue Zusatzdaten ihrer Passagiere bereits beim Check-In zu erfassen und bis 15 Minuten nach Abflug an die US-Behörde Customs & Border Protection (CBP) zu übertragen. Das so genannte Advance Passenger Information System (APIS) schreibt vor, dass neben den Pass- und Visadaten auch das Land des Hauptwohnsitzes, die Adresse der ersten Übernachtung beziehungsweise der Mietwagenstation in den USA beim Check-In erfasst werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Albrechtstr. 10, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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