Vorgehen gegen Diskriminierung schaumgebremst
(Berlin) - Die weitere Aufweichung der Regelungen im heute beschlossenen Gleichbehandlungsgesetz lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob das Vorgehen gegen Diskriminierung künftig leichter wird. Der Rückschritt gegenüber dem 2005 vorgelegten Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz ist deutlich, erklärte der Präsident der Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, am 29. Juni 2006.
Das beschlossene Gesetz werde zwar offenbar den Interessen der Koalitionsfraktionen gerecht. Das Nachsehen hätten aber jene, die Opfer von Diskriminierungen seien. "Die Volkssolidarität hat stets den Ansatz unterstützt, den Schutz vor Diskriminierung umfassend und für die verschiedenen Diskriminierungstatbestände (Rasse, ethnische Herkunft, Alter, sexuelle Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung) zu regeln", betonte Winkler.
In letzter Minute hätten die Koalitionsfraktionen jedoch weitere Änderungen beschlossen, die die Möglichkeiten einschränken, sich wirksam gegen Diskriminierung zu wehren. Das betreffe Klagerechte im betrieblichen Bereich, die Beweislast-Verteilung, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen und die Wohnraumvermietung.
Nach sechs Jahren Streit über ein wirksames Antidiskriminierungsgesetz ist dieses Ergebnis eher enttäuschend. Wir haben ohnehin keine Illusionen, dass mit einem Gesetz jegliche Diskriminierung ausgeschlossen werden könnte. Um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen, brauchen wir auch ein gesellschaftliches Klima gegen Ausgrenzung von Menschen. Leider müssen wir feststellen, dass das heute beschlossene Gleichbehandlungsgesetz in dieser Hinsicht keinen starken Impuls darstellt und auch künftig nur unzureichend rechtlichen Schutz gegen Diskriminierung ermöglicht.
Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Tilo Gräser, PR-Referent
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