Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Raumreserven im Keller nutzen

(Berlin) - Wenn im Vorratskeller eine abgeschlossene Wohnung entstehen soll, dann sprechen Experten von einer sogenannten Nutzungsänderung, und die muss grundsätzlich behördlich genehmigt werden. Welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume im Einzelnen erfüllen müssen, das regeln die Landesbauordnungen. Sie schreiben zum Beispiel vor, wie hoch die Räume mindestens sein müssen. Wohnräume brauchen außerdem immer ausreichend Licht und Luft. Brandschutzauflagen und die Energieeinsparverordnung müssen bei der Umplanung berücksichtigt werden. Der VPB empfiehlt Hausbesitzern, sich zunächst beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob eine Nutzungsänderung generell möglich ist und welche Bedingungen die zukünftigen Wohnräume erfüllen müssen. Erst wenn das alles geklärt ist, dann lohnen sich Gedanken zur Planung und Finanzierung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Paul Lichtenthäler, Presse Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(jg)

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