VPB: Sanierung darf niemanden ruinieren
(Berlin) - Wer seine Immobilie sanieren möchte, der sollte im Vorfeld genau rechnen, ob sich die geplante Maßnahme auch rentiert oder ihn finanziell auf Dauer stark belastet, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Das gilt auch für Maßnahmen, die eigentlich vorgeschrieben sind. Sobald sie nämlich unwirtschaftlich sind, kann der Immobilienbesitzer nicht zur Sanierung gezwungen werfen. Paragraf 25 der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 räumt die Möglichkeit ein, sich im Einzelfall von den Auflagen befreien zu lassen, wenn sie einen "unangemessenen Aufwand" erfordern oder "zu einer unbilligen Härte führen". Eine unbillige Härte sieht der Gesetzgeber dann, "wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können." Den Nachweis dazu kann der Laie in der Regel allerdings nur mithilfe eines Energieberaters oder Bausachverständigen führen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB)
Pressestelle
Chausseestr. 8, 10115 Berlin
Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111
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