Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Tabakwerbe-Richtlinie

(Bonn) - Mit der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sieht sich der VPRT in seiner Position zur umstrittenen Richtlinie über das Tabakwerbeverbot bestätigt: Totalwerbeverbote für bestimmte Produktgruppen dürften zukünftig ausgeschlossen sein, da sie nicht der Errichtung des Europäischen Binnenmarktes dienen.

Der Gerichtshof hat die Richtlinie mit der Begründung für nichtig erklärt, der Gemeinschaftsgesetzgeber habe auf der Grundlage der Vorschriften über die Errichtung des Binnenmarktes und einzelner Grundfreiheiten keine Zuständigkeit für den Erlass der Richtlinie besessen. Zudem wies er darauf hin, dass der EG-Vertrag eine Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit ausschließe. Das Urteil liegt genau auf der Linie der Bundesrepublik Deutschland, die im Jahre 1998 gegen die Richtlinie geklagt hatte: Danach sei die Regelung in Wirklichkeit eine Maßnahme des Gesundheitsschutzes, die sich - wenn überhaupt - allenfalls nebenbei auf den Binnenmarkt auswirke. Ein Totalverbot für Tabakwerbung hätte die privaten Rundfunkanbieter vor allem im Bereich der Tabak-Diversifikationsprodukte betroffen.

Ingrid M. Haas, Vorsitzende des Fachbereichs Fernsehen, zu den Konsequenzen der heutigen Entscheidung: „Das Luxemburger Urteil ist von großer Bedeutung für die werbefinanzierten Privatsender in Deutschland. Wir begrüßen vor allem die konsequente Haltung der Bundesrepublik, die mit ihrer Klage gegen das Tabakwerbeverbot zugleich Klarheit für die europäische Diskussion um weitere Werberestriktionen geschaffen hat. Die aktuellen Bestrebungen auf europäischer Ebene reichen von Einschränkungen der Bewerbung alkoholischer Produkte bis hin zu Werbeverboten im Umfeld von Kindersendungen. Werbeverbote stellen jedoch grundsätzlich ein ungeeignetes Mittel dar, um gesundheits- oder sonstige gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen: Sie schaden mehr, als dass sie nützen. Wenn ein wesentlicher Anteil der Werbeerlöse wegfiele, so wäre es dem privaten Rundfunk nicht möglich, das erreichte Programmniveau zu halten und auszubauen. Schwerwiegende Einbußen der Programmqualität und der Programmvielfalt wären die Folge. Die Konsequenzen hätte auch der Zuschauer zu tragen. Dies kann nicht Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein.„

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