Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT fordert einheitlichen Regulierungsrahmen für private elektronische Medien

(Berlin) - Die VPRT-Mitglieder fordern einen einheitlichen Ordnungsrahmen für private elektronische Medienangebote. Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung in Berlin ist ein Eckwertepapier für einen Medienstaatsvertrag verabschiedet worden, der die geltenden Staatsverträge für Rundfunk und Mediendienste ablösen soll. VPRT-Präsident Jürgen Doetz zur medienpolitischen Initiative des Verbandes: "Wir stellen konkrete ordnungspolitische Vorschläge für die dringend notwendige Modernisierung der Medienregulierung in Deutschland und Europa zur Diskussion. Ziel ist es, die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Regelungen für vergleichbare elektronische Medien so schnell als möglich abzubauen."

Doetz erläuterte, dass das Nebeneinander von Rundfunkstaatsvertrag und Mediendienste-Staatsvertrag den Marktentwicklungen angesichts der technischen und inhaltlichen Konvergenz schon heute nicht mehr gerecht werde. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Medienstandortes Deutschland zu sichern, müssten die Länder als ersten Schritt ein gemeinsames Regulierungsdach für alle privaten elektronischen Medien in ihrer Zuständigkeit bauen. "Leitgedanke der künftigen Regulierung muss dabei sein: Liberalisierung für Medien-Inhalte, soweit möglich, und Schutz der Angebotsvielfalt elektronischer Medien, soweit nötig", erklärte der VPRT-Präsident.

Erforderlich sei der rasche Abbau überflüssiger Regulierungen bei der Werbung und die Vereinheitlichung des Jugendschutzes. Notwendig sei aber auch, einen angemessenen Zugang von elektronischen Massenmedien zu den für sie und das Publikum wesentlichen Übertragungswegen der Terrestrik und des Breitbandkabels medienrechtlich sicherzustellen. Gerade das aktuelle Vorgehen der neuen Kabelnetzbetreiber zeige, dass eine Gefährdung von Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht auszuschließen sei, wenn die Länder keine entsprechenden Vorkehrungen träfen.

Doetz appellierte an die Ministerpräsidenten der Länder, die medienpolitischen Eckwerte des VPRT in ihre aktuellen Beratungen zu einer Reform der deutschen Medienordnung einfließen zu lassen. "Der VPRT bietet den Ländern einen konstruktiven Dialog an, um schnell eine zukunftsweisende Lösung für einen neuen Ordnungsrahmen für elektronische Medien zu schaffen", betonte der VPRT-Präsident. Unter anderem sieht der VPRT-Vorschlag folgende zentrale medienpolitische Weichenstellungen vor:

- Zulassungen: Die generelle Zulassungspflicht für Rundfunkangebote sollte zugunsten einer nach Übertragungswegen differenzierten Lösung abgeschafft werden. Zulassungen sollte nur bei der Nutzung terrestrischer Kapazitäten erforderlich sein.

- Übertragungskapazitäten: Um ein vielfältiges Inhalte-Angebot bei der Terrestrik und im Breitbandkabel zu gewährleisten, müssen die Länder einen angemessenen Zugang für diese Dienste sicherstellen. Auch im ausgebauten, digitalisierten Breitbandkabel bedarf es eines Korridors von einem Drittel der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, der vorrangig durch Rundfunk und Mediendienste zu belegen ist.

- Konzentrationskontrolle: Zur Sicherung der Meinungsvielfalt bei elektronischen Medienangeboten ist die Anwendung des bestehenden allgemeinen Kartellrechts ausreichend. Für vielfaltsichernde Maßnahmen bei internem Wachstum besteht keine Notwendigkeit. Eine rundfunkspezifische Konzentrationskontrolle durch Ländereinrichtungen ist daher entbehrlich. Die diesbezügliche Aufsicht und die Fusionskontrolle sollte den Kartellämtern übereignet werden.

- Werbung: Da es für striktere Regelungen im Rundfunk im Vergleich zu Mediendiensten keinen sachlichen Grund gibt, müssen die zeitlichen Höchstgrenzen und die Vorgaben zur Einfügung von Werbung abgeschafft werden. Werbung für frei verkäufliche Produkte und Dienstleistungen darf nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden.

- Jugendschutz: Durch den Medienstaatsvertrag muss für alle elektronischen Mediendienste der Stellenwert der Selbstkontrolle insbesondere beim Jugendschutz gestärkt werden. Die externe Aufsicht sollte grundsätzlich auf die nachträgliche Sanktionierung von Missbrauch beschränkt werden. Ziel des Jugendmedienschutzes muss die Gewährleistung eines umfassenden Schutzniveaus bei allen Angeboten sein. Dabei muss dafür Sorge getragen werden, dass vergleichbare Angebote mit einem ähnlichen Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche nicht unterschiedlichen Anforderungen ausgesetzt sind.

- Aufsicht: Die Missbrauchsaufsicht in Jugendschutzfragen sollte auf Länderebene vereinheitlicht werden. Die bestehenden Aufsichtseinrichtungen der Landesmedienanstalten und der Obersten Landesjugendbehörden sollten zugunsten einer einheitlichen Missbrauchsaufsicht in einer gemeinsamen Organisation zusammengeführt werden, die auch für öffentlich-rechtliche Medienangebote zuständig ist. Dementsprechende Überlegungen sollten ebenso für die Aufsicht über Teledienste angestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Burgstr. 69 53177 Bonn Telefon: 0228/934500 Telefax: 0228/9345048

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