vzbv stoppt unwirksame Strompreiserhöhung
(Berlin) - Das Landgericht Verden hat der BSE Strom- und Erdgas GmbH per einstweiliger Verfügung verboten, Preiserhöhungen mit einer Frist von weniger als einem Monat anzukündigen. Der Stromversorger darf außerdem keine Preiserhöhungsschreiben mehr versenden, ohne darin die vor und nach der Anpassung geltenden Preise nach den einzelnen Preisbestandteilen aufzuschlüsseln. Der vzbv hatte dem Unternehmen Rechtsbruch vorgeworfen, weil es drastische Preiserhöhungen viel zu kurzfristig angekündigt und mangelhaft darüber informiert hatte.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218
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