Pressemitteilung | Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK)
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Waffe und Munition im privaten Haushalt / Voraussetzung für Tod und Verletzung von Polizisten, Lehrern und Schülern

(Berlin) - Im Rahmen von Ermittlungen gegen Beschuldigte aus dem Rocker- und Rotlichtmilieu wurde nach aktuellem Informationsstand ein 42jähriger SEK-Beamter durch einen Schuss durch die geschlossene Wohnungstür getötet.

Der 43-jährige tatverdächtige Schütze aus der Rockerszene benutzte nach ersten Informationen eine großkalibrige Pistole des US-Herstellers Les Baer vom Kaliber .45 ACP legal. Der "Hells Angel"
sei Sportschütze und habe seit Mai 2003 über eine waffenrechtliche Erlaubnis des Landkreises Neuwied verfügt.

"Tötung durch die geschlossene Tür mit einer großkalibrigen Pistole. Das hatten wir schon Mal", erinnert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen, mit Hinweis auf den Amoklauf in Winnenden, wo eine Schülerin mit einem Schuss aus einer großkalibrigen Pistole ebenfalls durch die geschlossene Tür getötet wurde, an die verheerende tödliche Wirkung solcher Waffen und Munition.

"Wo ist die Verantwortlichkeit des Schützenvereins und der waffenrechtlichen Genehmigungsbehörde zur Prüfung auf Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Bedürfnis bei dem Antrag auf eine Waffenbesitzkarte durch einen "Hells Angel" geblieben?", fragt sich der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen.

Die Tötung des Kollegen in Anhausen und die Tötungen in Winnenden konnten nur stattfinden, weil großkalibrige Schusswaffe (die nach BDK-Meinung nicht in private Hände gehört) und Munition gleichzeitig in der Wohnung aufbewahrt werden durften.

"Diese Aufbewahrungspraxis ist tödlich", resümiert der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK) Bernd Carstensen, Pressesprecher Poststr. 4-5, 10178 Berlin Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529

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