Wegfall der Bedarfssteuerung führt zu Leerständen in Pflegeheimen / VDAB: Pflegemarkt drohen zahlreiche Insolvenzen
(Essen) - Durch den Wegfall der staatlichen Steuerung des Pflegeplatzangebotes entstehen derzeit erhebliche Überkapazitäten an Pflegeplätzen. Dieses Überangebot führt zu Leerständen in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe. Sinkt der Auslastungsgrad der Einrichtung, ist diese in ihrer wirtschaftliche Existenz gefährdet betonte Artur Geisler, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) auf der Veranstaltung Das neue Landespflegegesetz des Bundesverbandes für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V. (vhw) am 13. Dezember 2005 in Dortmund.
Derzeit werden die Tagessätze für Aufwendungen im investiven Bereich in nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtungen mit einer Auslastungsquote von 95 Prozent ermittelt. Bei einer Auslastung von unter 95 Prozent können Heime ihre Kosten für Darlehen oder Mieten nicht mehr decken, so Geisler weiter. Ein Ausgleich durch Einsparungen in den Bereichen Pflege oder Unterkunft und Verpflegung ist nicht möglich. Es drohen zahlreiche Insolvenzen. Jede Inbetriebnahme eines neuen Pflegeheimes fördere die Wettbewerbsverzerrung und sei mit hohen wirtschaftlichen Risiken behaftet, betont Geisler. Die Kostenträger könnten und dürften den Ertragsverlust durch die Auslastungsprobleme nicht ausgleichen.
Der Qualitätsabbau in Pflegeheimen ist bereits Realität, resümiert Geisler. Bedingt durch das bestehende Überangebot an Pflegeplätzen sowie des Sparzwanges der Sozialhilfeträger würden preiswerte Einrichtungen bevorzugt. Dies gelte vor allem für die bereits vor Einführung der Pflegeversicherung durch staatliche Zuschüsse geförderten Einrichtungen der Freien Wohlfahrtpflege. Für viele Jahre entsteht hier ein klarer Wettbewerbsvorteil für die geförderten Einrichtungen. Folglich arbeitet die private Konkurrenz am Pflegemarkt unter erschwerten Bedingungen. Eine faire Situation für Konkurrenz und Wettbewerb unter den Pflegeheimen ist nicht gegeben.
Eine Lösung sieht Geisler in einer für Investoren unverbindlichen kommunalen Bedarfsplanung. Die Kommunen könnten auf vorhandene Überkapazitäten an Pflegeplätzen aufmerksam machen und somit einen Investor vor Fehlinvestitionen schützen. Dies wäre für die Bestandseinrichtungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann, Pressereferentin
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