Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Weiteres Gericht kippt Verwahrentgelte auf Girokonten / vzbv klagt erfolgreich gegen Preisklausel

(Berlin) - Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Girokonten kein gesondertes Entgelt berechnen. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volksbank Rhein-Lippe entschieden. Damit schloss sich das Gericht der Auffassung des Landgericht Berlins an, das zuvor die Verwahrentgelte der Sparda Bank Berlin für Tagesgeld- und Girokonten für unzulässig erklärt hatte. In einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Köln konnte sich der vzbv nur mit einem kleinen Teilerfolg durchsetzen.

"Mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Preisklauseln der Volksbank Rhein-Lippe ist uns ein weiterer Erfolg gelungen. Damit hat bereits das zweite Landgericht in unseren Verfahren entschieden, dass Banken für Guthaben auf Girokonten keine Strafzinsen berechnen dürfen", sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. "Die Urteile sind für uns aber nur ein Etappensieg. Wir wollen die Rechtslage grundsätzlich klären lassen und haben deshalb mehrere Banken an unterschiedlichen Gerichtsstandorten verklagt."

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Klaus Müller, Vorstand Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mn)

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