Wer Viren-Attacken auslöst, kann seinen Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen / Surfen „mit Netz und doppeltem Boden“
(Henstedt-Ulzburg) - Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Computer und Internet aus. Sogar in fast zwei Dritteln aller privaten Haushalte in Deutschland ist das World Wide Web längst „zuhause“. Damit steigt auch das Risiko beim „Surfen“.
„Es können handfeste Schäden entstehen. Ist der Computer von einem Virus befallen, sind alle Daten, Programme und Routinen gefährdet. Aber wer kommt für den Schaden auf?“ fragt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV).
Über die meisten heutigen Privathaftpflichtversicherungen sind Schäden bei Dritten durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten versichert. Voraussetzung ist, dass der User seine Daten gesichert und geprüft hat – beispielsweise durch einen Virenscanner oder eine Firewall. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen dem jüngsten Stand der Technik entsprechen.
Einen Haken gibt es dennoch: Es sind nur Ansprüche versichert, die in Europa und nach dem europäischem Recht geltend gemacht werden können. Bewusst verursachte Schäden werden selbstverständlich nicht ersetzt. Deshalb Achtung, betont Lilo Blunck: „Der Versicherer zahlt keinesfalls, wenn eine Hacker-Attacke oder ein Angriff Trojanischer Pferde auf dem Rechner stattgefunden hat. Der Verursacher muss dafür selbst aufkommen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Jennefer Fricke, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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