Werbeanrufe sind rechtswidrig / Verbraucherzentrale Bayern erstreitet Urteil gegen Tele 2
(München) - In einem Verfahren um Telefonwerbung hat sich die Verbraucherzentrale Bayern gegen den Telekommunikationsanbieter Tele 2 durchgesetzt. "Das Urteil ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Telefonterror", sagt Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern. Kein anderer Anbieter fiel den bayerischen Verbraucherschützern letztes Jahr so negativ mit Telefonwerbung auf wie Tele 2. Die Verbraucherzentrale reagierte auf den enormen Ansturm von Beschwerden und reichte Klage beim Landgericht Düsseldorf ein. Die Richter gaben der Verbraucherzentrale Recht, dass Anrufe ohne vorheriges Einverständnis der Verbraucher unzulässig sind und Tele 2 dies künftig zu unterlassen habe.
"Wenn Tele 2 das aggressive Marketing fortsetzt, werden wir auch weitere Fälle konsequent verfolgen", verspricht Markus Saller, Jurist der Verbraucherzentrale Bayern. Das könnte für das Unternehmen teuer werden - bei Verstößen sind Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro festgesetzt. Das Urteil vom 2.2.2007 ist noch nicht rechtskräftig. Betroffene sollen sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden (Adressen unter www.verbraucherzentrale-bayern.de).
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Pressestelle
Mozartstr. 9, 80336 München
Telefon: (089) 539870, Telefax: (089) 537553
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