Pressemitteilung | Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

Wespennest Erbengemeinschaft / Durchdachtes Testament kann Konflikte verhindern

(München) - "Versteht Ihr Euch eigentlich gut in der Familie, oder habt Ihr etwa schon zusammen geerbt?!" Diese berechtigte Frage verrät Lebenserfahrung. Laut einer jüngsten Studie der Postbank wird in 16 Prozent der Erbfälle gestritten. "Diese Quote halte ich nach meinen praktischen Erfahrungen für zu niedrig", teilt Professor Dr. Klaus Michael Groll, Gründungspräsident des Deutschen Forums für Erbrecht und Fachanwalt für Erbrecht, mit. "Streit muß ja nicht bedeuten, daß man zu Gericht geht. Reibereien bei der Aufteilung,
vor allem auch bei der Verwaltung des Nachlasses sind an der Tagesordnung. Geht es um Pflichtteilsansprüche, wird sogar in der Mehrzahl der Erbfälle gerungen. Denn selten ist man sich über den Umfang und Wert des Nachlasses einig, und wo nicht offen gestritten wird, da bleiben oft Enttäuschung und Verbitterung über das Verhalten der anderen Beteiligten zurück", betont Professor Groll.
Erbengemeinschaft - und der Streit ist vorprogrammiert Viele Konflikte wurzeln in den Besonderheiten einer Erbengemeinschaft:
1. Allen Miterben gehören alle Nachlaßgegenstände zusammen, es gibt also keine gegenständliche Zuordnung einzelner Sachen.
2. Jeder Miterbe kann mitreden, mitentscheiden, damit aber auch die anderen schikanieren und blockieren, zum Beispiel im Rahmen der Verwaltung einer Immobilie.
3. Jeder Miterbe kann den Nachlaß sprengen, das heißt die Veräußerung einzelner
Nachlaßgegenstände oder des Nachlasses insgesamt erzwingen, auch gegen den Willen der Miterben. Professor Groll bringt es auf den Punkt: "So könnte ein Sohn, der zusammen mit seiner Mutter seinen Vater beerbt hat, die zum Nachlaß gehörende Immobilie versteigern lassen, eine Immobilie, in der seine eigene Mutter seit Jahrzehnten lebt. Das könnte die Mutter letztlich nicht verhindern."

Kluge Testamentsgestaltung verhindert Streit und schafft Gerechtigkeit
Viele Streitereien ließen sich jedoch durch ein kluges Testament verhindern. Das Erbrecht enthält ein vielfältiges Instrumentarium. So könnte man zum Beispiel die wichtigsten Gegenstände bestimmten Personen zuweisen. Möchte man zwischen den Erben einen Wertausgleich, damit jeder einen seiner Erbquote entsprechenden Wert bekommt, ist das die sogenannte Teilungsanordnung. Soll es bei der konkreten Verteilung bleiben und kein Wertausgleich erfolgen, verfügt man Vorausvermächtnisse. Wer jemandem etwas von Todes wegen zukommen lassen möchte, ohne ihn zum Erben zu machen, wählt den Weg des normalen ermächtnisses. So könnte man zum Beispiel seine beiden Söhne zu Erben einsetzen und zugunsten einer Betreuungsperson ein Barvermächtnis verfügen. Sie
bekommt dann den für sie bestimmten Geldbetrag, kann aber, da sie außerhalb des
Nachlasses steht, nicht in die Erbengemeinschaft hineinregieren.

Testament - maßgeschneidert vom Spezialisten
Zahlreiche weitere Modelle stehen zur Verfügung. Professor Groll rät, sich vom Spezialisten beraten zu lassen, denn auf viele Gestaltungsmöglichkeiten kann der Laie nicht kommen. "Ein durchdachtes Testament ist Pflicht und ein Akt von Kultur", meint Professor Groll. Nur so werde man seiner Verantwortung gegenüber den Nächsten gerecht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Forum für Erbrecht e. V. Pressestelle Prannerstr. 6, 80333 München Telefon: (089) 26052-07, Telefax: (089) 26052-87

(aj)

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