Wettbewerbsprinzipien auch in der Daseinsvorsorge
(Köln) - Für Wettbewerbsprinzipien auch in der Daseinsvorsorge ist der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. BDE (Köln) am 20. November in Hannover eingetreten. Dort veranstalteten die Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Haushalt- und Finanzen sowie für Wirtschaft und Verkehr des Niedersächsischen Landtages in gemeinsamer Sitzung eine Anhörung zum Thema EG-Vertrag Öffentliche Daseinsvorsorge absichern.
Der BDE forderte dazu auf, den Begriff Daseinsvorsorge neu zu interpretieren und dabei die Verantwortung für die Gewährleistung der Hausmüllabfuhr von der Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgaben zu trennen. Während bei den Entsorgungsdienstleistungen die Kommunen unverändert durch Rahmensetzung und Kontrolle die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße und umweltschonende Müllabfuhr behalten sollten, könne die Durchführung der operativen Tätigkeiten unbesorgt in den Wettbewerb des freien Marktes entlassen werden, so die BDE-Position.
Das decke sich mit den von der EU gewährten Spielräumen und entlaste die kommunale Selbstverwaltung. Brüssel schreibe für die Umsetzung der Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht vor, ob sie öffentlich-rechtlich oder privat erfolgen muß. Doch gelte auch hier das Primat von Wettbewerbs- und Binnenmarktfreiheit.
Wer meine, die Aufgaben der Daseinsvorsorge bildeten aus EU-Sicht eine öffentlich-rechtliche Torte, von der nur ein Stück privatrechtlich erledigt werden kann, der irre, so die BDE-Meinung. Es sei genau umgekehrt: Grundsätzlich müßten die operativen Tätigkeiten nach Markt- und Wettbewerbsprinzipien organisiert werden mit der Möglichkeit eines dirigistischen Tortenstückchens für die Problembereiche.
Da schon heute mehr als 55 % der Bundesbürger ihren Abfall von Privatfirmen (als Drittbeauftragte oder als Subunternehmer der Gebietskörperschaften) entsorgt bekämen, könne das Argument kaum überzeugen, die Durchführung der Müllabfuhr durch kommunale Regie- oder Eigenbetriebe zähle zur Kernkompetenz der Städte, argumentierte der BDE in Hannover. Vielmehr sollten auch die bislang abgeschotteten Teile des Entsorgungsmarktes, nämlich die Hausmüllabfuhr und die Beseitigungsabfälle, für den Wettbewerb geöffnet werden zum Vorteil der Bürger, der Wirtschaft und der Umwelt, so die Forderung des Kölner Verbandes.
Zu den Wettbewerber auf einem geöffneten Markt, so der BDE, müßten auch die kommunalen Betriebe zählen, schließlich verfügten die privaten Entsorgungsfirmen über keine Reservearmee von Müllwerkern, um die anstehenden Arbeiten zu übernehmen.
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