Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Wichtige Versicherungen für Studenten / BdV warnt vor Strukturvertrieben und unsinnigen Versicherungen

(Henstedt-Ulzburg) - Für ca. 507.000 junge Menschen beginnt im Oktober ein neuer Lebensabschnitt: das Studium. Neben Fragen rund um die Wohnungssuche oder den Studienlehrplan sollten sich Studenten auch mit ihrem Versicherungsschutz beschäftigen. Das haben auch Versicherungsvertreter und Strukturvertriebe erkannt und versuchen dieser Zielgruppe oft unsinnige Verträge aufzuschwatzen. "Gerade Strukturvertriebe haben ein Auge auf die zukünftig meist gut verdienenden Studenten geworfen", weiß Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). "Vor den Türen der Unis platziert, versuchen sie, die jungen Menschen zum Abschluss intransparenter und viel zu teurer Versicherungen zu überreden. Das kann fatale Folgen haben, wenn dadurch existenzieller Versicherungsschutz fehlt." Eine Kranken- und Privathaftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall bestehen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, soweit es finanziell möglich ist. Welche Versicherungen noch sinnvoll sind und auf welche verzichtet werden kann, steht in der BdV-Broschüre "Gut versichert ... in Ausbildung und Studium".
In Sachen Altersvorsorge gilt ebenso der wichtigste Rat der Verbraucherschützer: "Auch Studenten sollten an erster Stelle die existenziellen Risiken absichern", erklärt Boss. Versicherungen zur Altersvorsorge zählen nicht dazu. Für Studenten ist dagegen ein erfolgreiches Studium die beste Vorsorge. Denn wer nach dem Studium gut verdient, der zahlt mehr in die Rentenkasse ein und hat mehr Spielraum für weiteres Sparen. "Lernen ist rentabler als eine Versicherung", so Boss.

Eine Krankenversicherung ist auch für Studenten gesetzlich vorgeschrieben. Wenn sie kein eigenes Einkommen haben und die Eltern gesetzlich versichert sind, dann sind Studenten meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern in der Familienversicherung mitversichert. Sind die Eltern privatversichert, können sich Studierende günstig in einer gesetzlichen studentischen Krankenversicherung, privat über die Eltern oder auch in der privaten studentischen Krankenversicherung versichern. Nur wer neben dem Studium ein eigenes Einkommen über 450 Euro monatlich hat, muss sich selbst versichern wie jeder andere, der eigenes Geld verdient.

Auch die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, denn wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet mit seinem Privatvermögen dafür - es sei denn, er hat eine Privathaftpflichtversicherung. Nicht verheiratete Studenten sind meist über die Versicherung ihrer Eltern bis zum Abschluss des ersten Studiums, spätestens bis zum 25. Lebensjahr, mitversichert. Eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens sollte aber eingeholt werden, denn bei manchen Tarifen gelten in besonderen Fällen auch Ausschlüsse, etwa wenn der Student nicht mehr bei den Eltern wohnt. Erst nach Abschluss des Erststudiums ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich.

Studenten erscheint die Berufsunfähigkeitsversicherung auf den ersten Blick meist überflüssig. Denn sie wissen oft noch gar nicht, welchen Beruf sie später ausüben werden und es ist für sie häufig unvorstellbar, dass sie irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fit genug sein werden, um ihren Job auszuüben.Trotzdem sollten sie auf den Versicherungsschutz nicht verzichten. Der Verlust der eigenen Arbeitskraft stellt nicht nur das größte Risiko dar, auch die Folgen sind existenziell.

Die Hausratversicherung gehört nicht zu den notwendigen Versicherungen. Wenn Studenten noch zu Hause, in einem Studenten- oder Ausbildungswohnheim leben, ist der Hausrat über die Versicherung der Eltern mitversichert. Anders sieht es aus, wenn sie einen eigenen Hausstand gründen oder in eine Wohngemeinschaft ziehen. Dann kann der Abschluss sinnvoll sein, wenn wertvoller Hausrat seinen Platz dort findet. Ist die Einrichtung aber spartanisch, dann sollte man sich die Hausratversicherung sparen.

Wer als Student mehrere Monate im Ausland verbringen möchte, braucht eine Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland sowie die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport. Auch für diejenigen, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, ist der Abschluss dieser Versicherung meist sinnvoll. Besonders dann, wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

(sy)

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