Widerspruch zum Rentenbescheid bleibt sinnvoll
(Berlin) - Die Volkssolidarität hat auf ihre veröffentlichte Information zum Rentenbescheid zum 1. Juli sowie auf den dazu erarbeiteten Musterwiderspruch eine hohe Resonanz erfahren. Allein am 21. Juni fragten aufgrund eines Interviews im Berliner Kurier zu dem Thema mehr als 2.000 Interessierte das Material über die Homepage des Verbandes ab. Darauf machte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Freitag in Berlin aufmerksam. Auch die Geschäftsstellen der Volkssolidarität hätten in den letzten Tagen Hunderte von Anfragen zu den Rentenbescheiden bearbeitet.
Er sagte weiter: Die hohe Resonanz zeigt, daß die Betroffenen nach Jahren von Rentennullrunden und -kürzungen genug davon haben, ständig neue Opfer bringen zu müssen, die weder geeignet sind, die Sozialkassen zu sanieren noch durch Entlastung der Arbeitgeber Arbeitsplätze zu schaffen.
Niederland stellte klar: Die Volkssolidarität fordert niemanden unbedacht dazu auf, in Widerspruchsverfahren zu gehen, sondern leistet Hilfestellungen im Sinne von Information und Aufklärung ihrer Mitglieder. Es ist die Entscheidung jedes Betroffenen selbst, ob und wie er diese Hilfestellungen nutzt, um sich mit dafür geeigneten Mitteln gegen eine Politik der Rentenkürzungen zu wehren. Bundesregierung und Rentenversicherungsträger versuchten den Eindruck zu erwecken, dass die Widersprüche und nachfolgende Musterklagen der Verbände keine Chance hätten. Niederland sagte dazu:
1. In der Tat hatte die Volkssolidarität auf den Umstand hingewiesen, dass im verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Finanzierung des Zahnersatzes nicht von Krankengeld die Rede sei, sondern lediglich von Zahnersatz. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent hatte jedoch eine Vorgeschichte, bei der zumindest anfänglich beabsichtigt war, die Beitragslast für den Zahnersatz und das Krankengeld einseitig auf die Versicherten zu übertragen.
2. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber zwar geprüft hat, ob die von ihm getroffenen Regelungen rechtlich von Bestand sind. Damit ist überhaupt noch nicht gesagt, dass eine höchstrichterliche Entscheidung zu Musterklagen im Sinne des Gesetzgebers ausfallen muss. Insofern erscheint die Bewertung, Widersprüche und Klagen gegen die Rentenbescheide hätten keine Chance verfrüht. Man kann sich schwer des Eindrucks erwehren, dass Rentner auf diese Weise verunsichert und davon abgehalten werden sollen, Widerspruch gegen ihren Rentenbescheid einzulegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Alte Schönhauser Str. 16, 10119 Berlin
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