Wiederherstellung der kommunalen Planungs- und Investitionssicherheit in der Entsorgungswirtschaft unabdingbar
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, die gegenwärtige Planungs- und Investitionsunsicherheit im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft zu beseitigen. Der DStGB begrüßt daher nachdrücklich den zuletzt in der 55. Umweltministerkonferenz am 25./26. Oktober 2000 zum Ausdruck gekommenen Willen der Länder, die abfallgesetzlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass neben den bisher überlassungspflichtigen Abfällen aus Privathaushalten zukünftig auch gemischte Abfälle aus Gewerbebetrieben an die Kommunen zu überlassen sind.
"Die Umweltminister haben damit aus den leidvollen Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die richtigen Konsequenzen gezogen", erklärte der Vorsitzende des Umweltausschusses des DStGB, Bürgermeister Lothar Heinicke aus Ebersbach/Sachsen sowie der Umweltbeigeordnete des DStGB Norbert Portz. Mit der Andienungspflicht auch gemischter Abfälle aus Gewerbebetrieben werde dem Stellenwert der kommunalen Abfallwirtschaft als einer Dienstleistung von allgemeinem öffentlichem Interesse Genüge getan. Zudem würde die erweiterte Andienungspflicht endlich die in der Praxis nicht lösbare Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung durch die Unterscheidung nach Herkunftsbereichen auf eine praktikable Grundlage stellen. Hierfür sei eine Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unabdingbar. "Die Situation in der Entsorgungswirtschaft ist seit Jahren gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Planungsunsicherheit für die Städte und Gemeinden mit auch für die Bürger nachteiligen Folgen", so Heinicke weiter. Jährliche Abfallgebühren in Höhe von DM 500,-- für einen 4-Personen-Haushalt seien heute eher die Regel als die Ausnahme.
Eine weitergehende Liberalisierung der Abfallwirtschaft lehnt der DStGB hingegen ab. Heinicke: "Die Liberalisierung ist kein Allheilmittel. Abfallentsorgung ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und liegt somit im Interesse der Allgemeinheit. Sie muss daher von Gesetzes wegen dauerhaft, zuverlässig und vor allem flächendeckend, d.h. bis in den kleinsten Winkel des Landes hinein in gleichbleibend hoher Qualität, gewährleistet sein - und zwar unabhängig vom jeweiligen Marktgeschehen. Abfall ist daher nicht mit anderen Produkten zu vergleichen".
Durch eine fortschreitende Liberalisierung der Abfallentsorgung würden bewährte Strukturen und die hohen ökologischen Standards der kommunalen Entsorgungswirtschaft nachhaltig in Frage gestellt und zugleich Investitionen in Höhe von rd. 25 Mrd. DM, die die Kommunen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben getätigt haben, in unverantwortlicher Weise und vor allem auch ohne Not gefährdet.
Schon heute sei - so Heinicke - ein "Mülltourismus" über die Bundesgrenzen hinweg bis hin zu einer nicht umweltgerechten Entsorgung in belgischen Zementfabriken zu verzeichnen. Heinicke: "Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Abfälle grundsätzlich den billigsten Weg suchen". Hierbei bleibe jedoch nicht nur die kommunale Entsorgungswirtschaft und der Bürger, sondern insbesondere auch der Umweltschutz auf der Strecke. Dieser genieße aber auch nach den EG-Vorgaben einen besonderen Schutz.
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