Pressemitteilung | Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG)

Wirtschaftliche Lage der Pacht-Tankstellen verzweifelt / Pächterfluktuation gefährdet Arbeits- und Ausbildungsplätze / Provisionserhöhung notwendig

(Bonn/Minden) - Die verzweifelte wirtschaftliche Lage eines Großteils der Pachttankstellen veranlasst die beiden Tankstellenverbände BTG und ZTG, gemeinsam an die Öffentlichkeit zu treten. Die Zahl der Pächterwechsel war nach Schätzungen beider Verbände noch nie so hoch wie im letzten Jahr. Trotz hoher Arbeitslosenzahlen und intensiver Bemühungen der Bundesregierung, die Selbstständigkeit zu fördern, können die Mineralölgesellschaften ihre eigenen Tankstellen kaum noch mit fachlich qualifizierten Pächtern zu besetzen. Der Trend, dass ein Pächter mehrere Tankstellen betreiben muss, nimmt zu.

Das Problem der Mineralölgesellschaften ist hausgemacht: Die Pachtverträge, die sie anbieten, lassen den Pächtern oft wenig Chancen, wirtschaftlich zu überleben. Immer mehr Tankstellenpächter steigen daher aus der Branche aus, teils noch aus freier Entscheidung, teils gezwungenermaßen mit hohen Schulden. Nach Schätzungen von BTG und ZTG hat bspw. gut die Hälfte der früheren DEA-Pächter die neuen Verträge mit Shell nicht unterschrieben.

Hintergrund: Seit über 25 Jahren sind die Provisionen für den Verkauf der Kraftstoffe beständig abgesenkt worden. Ein Tankstellenpächter erhält heute im Branchendurchschnitt nur noch etwas mehr als 1 Cent pro Liter Kraftstoff – unabhängig vom Verkaufspreis. Das Eigengeschäft – Shop und Autowäsche – subventionierte über Jahre die Kraftstoffabgabe. Dies ist heute nicht mehr möglich. Mineralölgesellschaften kontrollieren immer stärker das Eigengeschäft der Pächter. Diese können in der Regel Lieferanten für die Shopwaren nicht mehr selbst auswählen, sondern müssen bei den vorgegebenen „Empfehlungslieferanten“ der Mineralölgesellschaften einkaufen. Das Autowaschgeschäft wird in zunehmendem Maße im Agenturverhältnis geführt, d.h., der Tankstellenpächter erhält pro Autowäsche nur noch eine Provision.

Die Folgen: Tankstellenpächter müssen gezwungenermaßen – Personalkosten werden von Mineralölgesellschaften gedeckelt - weiter festangestellte Mitarbeiter entlassen und durch „Aushilfen“ ersetzen, mit zwangsläufigen Auswirkungen auf die Servicequalität. Sollte die Bundesregierung die geplante Ausbildungsabgabe durchsetzen, so kommen weitere Kostenbelastungen auf die Tankstellen zu. Denn wer als Tankstellenpächter seine Verantwortung für junge Menschen ernst nimmt, kann keine Ausbildungsverträge mehr anbieten. Eine Ausbildung dauert drei Jahre – ein Tankstellenpächter kann mit einer Frist zwischen drei und zwölf Monaten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Die Tankstellenverbände haben jahrelang versucht, mit sachlichen Argumenten auf die desolate wirtschaftliche Situation und die Konsequenzen der Konzernpolitik für die gesamte Branche hinzuweisen - leider ohne Erfolg. Das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen meist international agierenden Konzernen und Einzelunternehmer auf der Station wurde weiter ausgenutzt, um zu Lasten der Pächtereinkommen den „shareholder-value“ verbessern. Die Existenz eines ganzen Berufsstandes ist gefährdet, wenn nicht kurzfristig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert werden:

• Erhöhung der Verkaufsprovisionen für den Verkauf von Kraftstoffen
• Freie Entscheidung über Shop-Lieferanten
• Kalkulierbare Pachtregelungen statt jederzeit erhöhbarer Fixpachten
• Autowaschgeschäft in Eigenverantwortung des Tankstellenunternehmers

Existenzgründer sollten sich vor Abschluss eines Pachtvertrages mit einer Mineralölgesellschaft fachkompetent beraten lassen (durch IHK, Anwälte, Steuerberater, Verbände).

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. ( ZTG ) Hausdorffstr. 101, 53129 Bonn Telefon: 0228/914700, Telefax: 0228/9147016

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