Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

ZDK erwirkt Aufschub bei Änderungen zu Garantiezusagen

(Bonn) - Das Bundesfinanzministerium hat offiziell eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bei der steuerlichen Behandlung von Garantiezusagen von Automobilhändlern bis Ende 2021 bestätigt. Damit können Autohändler vorerst wie üblich Garantien auf verkaufte Gebrauchtwagen geben, ohne Versicherungssteuer abführen zu müssen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.

In einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte ZDK-Vizepräsident Peckruhn zuvor auf die Tragweite einer geplanten Änderung und die daraus entstehenden tiefgreifenden Konsequenzen für den Automobilhandel hingewiesen. Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, würden durch die Anordnung des Finanzministeriums steuerrechtlich gesehen zu Versicherern. Im Zweifel müssten sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen. Diese Anweisung war sehr kurzfristig und unangekündigt im Mai vom Bund an die Finanzbehörden der Bundesländer ergangen und war eigentlich schon zum 1. Juli geplant. Doch der ZDK-Brief zeigte Wirkung: Die geplante Änderung soll nun nicht vor dem 31. Dezember 2021 in Kraft treten.

"Mit der Fristverschiebung haben wir einen ersten notwendigen Zwischenschritt erreicht. Der bürokratische Zusatzaufwand wäre für den Automobilhandel gar nicht zumutbar und innerhalb der kurzen Frist bis zum 30. Juni 2021 auch gar nicht zu bewältigen. Unser Ziel ist es nun, das BMF dazu zu bewegen, seine Rechtsansicht zu überdenken und seine Vorgabe zu überarbeiten", erklärte ZDK-Vize Peckruhn.

Finanziell noch bedrohlicher an der geplanten Neuregelung sei, dass aufgrund der versicherungssteuerpflichtigen, aber umsatzsteuerfreien Garantiezusagen der Vorsteuerabzug des Händlers aus Eingangsleistungen (Ersatzteile, Gemeinkosten) nicht mehr möglich sei. Das bedeute, dass der Autohandel wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt werde.

Eine Überarbeitung der geplanten Regelung sei u. a. auch deshalb nötig, da die Vorgaben des Bundesministeriums nach Meinung des ZDK deutlich über die Anpassungen hinausgehen, die der Bundesfinanzgerichtshofs (BFH) in dem Urteil von 2018 fordert. Die bis zum Jahresende verbleibende Zeit gelte es nun zu nutzen, um eine interessengerechte und praktisch umsetzbare Lösung zu erreichen. Denn gemeinsam mit anderen Mitstreitern ist der ZDK der Ansicht, dass das vom BMF zitierte BFH-Urteil aus 2018 gerade nicht dazu geeignet ist, nahezu alle am Markt befindlichen Garantiezusagen der Versicherungssteuer zu unterwerfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Stefan Meyer, PR-Referent Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(mj)

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