ZDK: Wirtschaftsministerium ignoriert Sorgen der AutohĂ€ndler / Geforderte Anpassung der Förderrichtlinie fĂŒr bereits zugelassene E-Fahrzeuge wird abgewiesen
(Bonn) - Als "Schlag ins Gesicht" wertet ZDK-PrĂ€sident JĂŒrgen Karpinski den ablehnenden Bescheid des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Forderung des ZDK, die Förderrichtlinie fĂŒr E-Fahrzeuge anzupassen. "Wir sind ĂŒberrascht und sehr verĂ€rgert ĂŒber die Art und Weise, wie das Ministerium berechtigte Sorgen und Nöte des mittelstĂ€ndischen Kfz-Gewerbes einfach vom Tisch wischt, ohne sich offenbar der Tragweite dieser Entscheidung bewusst zu sein", so JĂŒrgen Karpinski.
Ein Kritikpunkt des ZDK bezieht sich auf den in der Förderrichtlinie festgelegten Mindestnachlass von 20 Prozent zuzĂŒglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs, der mit dem typischen Wertverlust eines Fahrzeugs begrĂŒndet ist. Dies sei ein massiver Eingriff in die Preishoheit der AutohĂ€user. In der Antwort des Ministeriums wĂŒrden jedoch weder Anhaltspunkte fĂŒr eine systematische Ermittlung dieses Wertverlusts noch eine BegrĂŒndung fĂŒr den Eingriff in die Preishoheit der HĂ€ndler geliefert, kritisiert der ZDK-PrĂ€sident. "Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich aus unserer Sicht nicht differenziert genug mit den Auswirkungen der bestehenden Problematik auseinandergesetzt. Derweil stehen sich viele tausend gebrauchte E-Fahrzeuge die Reifen eckig, weil sie durch die Förderrichtlinie schlagartig abgewertet werden." Auf dieses Argument gehe das Ministerium im Antwortschreiben aber gar nicht ein. "Wer die ElektromobilitĂ€t in Deutschland zum Erreichen der Klimaziele nachhaltig fördern will, darf die auf den Handel zugelassenen Fahrzeuge nicht auĂen vor lassen", betont Karpinski. "Sie bieten interessierten Kunden den unmittelbaren Einstieg in die E-MobilitĂ€t, und die Preisschwelle fĂŒr E-Fahrzeuge sinkt." Gleichzeitig könnten die HĂ€ndler durch den Verkauf von Bestandsfahrzeugen neue emissionsarme Fahrzeuge nachbestellen oder zulassen.
AuĂerdem hatte der ZDK gefordert, die erhöhte InnovationsprĂ€mie nachtrĂ€glich auch fĂŒr Neufahrzeuge zu gewĂ€hren, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll. Diese Forderung wurde im Schreiben des Ministeriums aufgrund bestehender AntragsrĂŒckstĂ€nde und hoher Bearbeitungszeiten des BAFA ausgeschlossen.
"Ohne den Automobilhandel ist der Vertrieb von Elektrofahrzeugen gar nicht möglich. Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Argumente als irrelevant abgetan werden, und fordern das Bundeswirtschaftsministerium dringend zu einer erneuten PrĂŒfung auf. Wir sind jederzeit gesprĂ€chsbereit", bietet der ZDK-PrĂ€sident den Dialog an.
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