Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

Zeitarbeit: Ein Streifzug durch Europa

(Berlin) - Wie funktioniert Zeitarbeit in der Europäischen Union? Welche Rahmenbedingungen herrschen in den einzelnen Ländern? In der neuen Publikation "Zeitarbeit in Europa" stellt der BAP die verschiedenen Modelle in den EU-Mitgliedsstaaten vor und liefert Fakten und Hintergründe. Eine zentrale Erkenntnis: In Deutschland mit seinem Arbeitgeberprinzip ist die Zeitarbeit so umfassend reguliert wie in keinem anderen Land mit diesem Modell.

Von Schweden bis Italien, von Portugal bis Griechenland - Zeitarbeit kommt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum Einsatz. Wie sieht diese Form der Personaldienstleistung in den einzelnen Ländern konkret aus? Welche Rechte und Pflichten haben beispielsweise Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Wie unterschiedlich sind gesetzliche Rahmenbedingungen? Die neue Publikation "Zeitarbeit in Europa" des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) beantwortet diese Fragen.

Das Buch, entstanden in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), beleuchtet das Modell der Zeitarbeit in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten. Kompakt und prägnant liefert es Daten und Fakten unter anderem über Einsatzzeiten von Zeitarbeitnehmern, ihren Anteil an allen Erwerbstätigen des Landes und Umsätze der Branche. "Mit der neuen Publikation ist die Grundlage dafür geschaffen worden, gut informiert und daher auch mit angemessener Sachlichkeit über Zeitarbeit diskutieren zu können", sagt Thomas Hetz, BAP-Hauptgeschäftsführer und Vorstandsmitglied beim europäischen Dachverband für Personaldienstleistungen Eurociett, in dem der BAP als einziger deutscher Branchenverband Mitglied ist.

In der Publikation werden den EU-Ländern einzelne Kapitel gewidmet. Zusammenhänge werden auf diese Weise gut sichtbar. Auffällig ist, dass sich die verschiedenen Zeitarbeitsmodelle zwischen zwei Polen bewegen: Beim Agenturprinzip, wie es beispielsweise in Frankreich und Großbritannien praktiziert wird, fällt dem Zeitarbeitsunternehmen die Rolle der Vermittlungsagentur zwischen dem Arbeitssuchenden und dem Kundenbetrieb mit Personalbedarf zu. Zwar gibt es einen Vertrag zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister, dieser ist aber auf die Länge des Einsatzes im Kundenbetrieb befristet. Dementsprechend wird auch kein Lohn bei Urlaub, Nichteinsatz und Krankheit gezahlt. Das Arbeitgeberprinzip, für das Deutschland klassisches Beispiel ist, funktioniert völlig anders: Hier hat der Personaldienstleister alle Pflichten eines Arbeitgebers. Verträge zwischen Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitsunternehmen sind in der Regel unbefristet, zudem wird Lohn auch bei Urlaub, Krankheit und fehlender Einsatzmöglichkeit gezahlt.

In Europa wenden neben Deutschland nur Österreich, Schweden und - ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer - die Niederlande das "reine" Arbeitgeberprinzip an. Darüber hinaus hat Deutschland laut OECD unter all den Staaten, in denen das Arbeitgebermodell gilt, auch noch die höchste Regulierungsdichte. "Kritiker unserer Branche sollten sich das einmal vor Augen führen", betont BAP-Hauptgeschäftsführer Hetz. "Die Zeitarbeit in Deutschland ist umfassend geregelt und tarifiert, im europäischen Vergleich sind wir bereits am stärksten reguliert. Wer weitere Einschränkungen fordert, ignoriert nicht nur bestehende Realitäten", so Hetz weiter. "Er nimmt auch bewusst in Kauf, dass die Zeitarbeit ihre Funktion als Flexibilisierungsinstrument der deutschen Wirtschaft und Chance für Gering- und Nichtqualifizierte nicht mehr wahrnehmen kann."

Die neue Publikation "Zeitarbeit in Europa" ist ab sofort über den Onlineshop auf der BAP-Website (www.personaldienstleister.de/onlineshop) erhältlich. Sie kostet für BAP-Mitglieder 10,00 Euro, Nichtmitglieder bezahlen 20,00 Euro.

Ein kostenloses Belegexemplar für Ihre Rezension können Sie über die BAP-Geschäftsstelle beziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(sy)

NEWS TEILEN: