Zeitschriftenverleger begrüßen die Aufhebung der Tabakwerberichtlinie
(Berlin) Als eine Bestätigung der Rechtsauffassung der deutschen Zeitschriftenverleger und der Bundesregierung bezeichnet der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH), das Tabakwerbeverbot aufzuheben.
Wir freuen uns, dass der Europäische Gerichtshof eine klare und eindeutige Entscheidung getroffen hat, erklärte VDZ-Präsident Professor Dr. Hubert Burda. Werbung ist ein unverzichtbarer Bestandteil von Pressefreiheit und Marktwirtschaft. Beide sind ohne Werbung nicht lebensfähig. Wenn wir erst einmal bei einem Produkt Werbeverbote hinnehmen, wird ein Dominoeffekt eintreten und Werbeverbote für weitere Produkte wären die Folge.
Nach Auffassung von Professor Dr. Burda sollten jetzt die Medien, die betroffenen Wirtschaftsverbände und die Politik sich darüber verständigen, wie im Wege der Selbstkontrolle dem Schutz der Gesellschaft vor Produkt- und Genussmittelmissbrauch sowie der Freiheit der Medien und der Marktwirtschaft Rechnung getragen werden kann.
Werbung ist für Zeitschriften unverzichtbar, weil sie ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und zugleich die Vielfalt des Presseangebots sichert. Werbung ist auch für die Marktwirtschaft unverzichtbar, denn ohne Werbung kann es keinen offenen Wettbewerb, ohne offenen Wettbewerb keine Marktwirtschaft geben, erklärte VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Markgrafenstr.15, 10969 Berlin
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